Bundesregierung fördert wieder Solarstromspeicher

Wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), Berlin, meldet, werden seit Anfang 2017 wieder Solarstromspeicher gefördert.

(Abb. Fraunhofer ISE, Quaschning HTW Berlin, BSW-Solar)
Seit Jahresbeginn können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der KfW beantragt werden. Förderfähig sind stationäre solare Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer maximal 30 kW leistenden Solarstromanlage. Die Förderung (KfW 275) besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss in Höhe von 19 %. Der Tilgungszuschuss wird allerdings nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaikanlage. Da der Zuschuss ab Juli auf 16 % verringert wird, rät der BSW-Solar interessierten Verbrauchern zur Eile. Zudem sei die finanzielle Ausstattung des Fördertopfs begrenzt. Im letzten Jahr waren die Fördermittel bereits im Herbst erschöpft.

Solarer Überschussstrom, der nicht direkt im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert wird, kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden. Nach dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien, EEG 2017, wird der nicht selbst genutzte Solarstrom vom Netzbetreiber – je nach Größe der Photovoltaikanlage – mit derzeit rund 11 bis 12 Cent je kWh vergütet.

Die KfW-Speicherförderung bekommen auch Solaranlagenbetreiber, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Weitere Infos finden Sie auf www.die-sonne-speicher.de.
 

Artikelnummer: cci50752

Schreibe einen Kommentar