„Eingebauter“ Pfusch bei Energieausweisen

Sind Energieausweise legalisierter Schwindel?

(Abb. Energieausweis) Der Eigentümer eines freistehenden Zweifamilienhauses will sein Haus vermieten und benötigt daher einen Energieausweis. Denn: Fehlen in einer Immobilienanzeige die erforderlichen Energiekennwerte des betreffenden Gebäudes, kann dies ab dem 1. Mai 2015 für den Vermieter oder Verkäufer ein Bußgeld von 15.000 € nach sich ziehen. Immobilienscout 24 bietet einen entsprechenden Service an und verlangt dafür 49 €. Der Eigentümer erhebt selbst die Verbrauchswerte und trägt sie in das Online-Formular von Immobilienscout 24 ein. Einige Tage später erhält er einen Energieausweis mit DIBt-Registriernummer, ganz wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zwingend verlangt. Der Aussteller ist ein Architekt. Alles ganz korrekt, sollte man meinen.

Das Gebäude ist ein gedämmter Altbau (1982) mit einer Grundwasser-Wärmepumpe (JAZ ca. 4,2). Der tatsächliche Wärmeverbrauch (die eigentliche Endenergie) liegt bei ca. 135 kWh/(m²a), also alles andere als Passivhausstandard. Laut Energieausweis ergibt sich aber ein Endenergieverbrauch (Strom) von 30,4 kWh/(m²a). Als Primärenergieverbrauch ergeben sich 73 kWh/(m²a). Der Energieausweis weist das Haus also als Effizienzhaus40 aus, obwohl dies an der Realität völlig vorbeigeht
Kann es sein, dass für den Unterschied zwischen dem tatsächliche Wärmeverbrauch von ca. 135 kWh/(m²a) die Witterungsbereinigung ursächlich ist? (EnEV: „Werden Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt, sind der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch zu berechnen.“)
Die zugrunde gelegte Fläche wurde obendrein noch mit 1,35 multipliziert (EnEV: „Ist die Gebäudenutzfläche nicht bekannt, kann sie bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35fachen Wert der Wohnfläche … angesetzt werden.“).
Immobilienscout 24 bestätigt auf Nachfrage, dass der Ausweis inhaltlich korrekt sei.

Die Botschaft dieses Energieausweises – und wahrscheinlich vieler anderer – ist irreführend und nicht hilfreich. Der Energieausweis ist dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Eine verwertbare Aussage über den thermischen Standard des Gebäudes liefert dieser Energieausweis dem Wohnungssuchenden aber nicht. Und auch nicht über die Heizkosten.

Der Leser, der uns auf dieses Problem aufmerksam machte, schreibt: „Eigentlich ist dieser Ausweis – obwohl augenscheinlich korrekt – ein Schwindelpapier.“

Apropos:
Vor der Himmelstür steht ein Handwerker und fragt Petrus: „Warum musste ich so früh sterben? Ich bin doch erst 37!“
Petrus schaut in seinem Buch nach: „Nach den Stunden, die du den Kunden berechnet hast, bist du 93.“

In diesem Sinne bis nächsten Donnerstag.

Artikelnummer: cci34829

Ein Kommentar zu “„Eingebauter“ Pfusch bei Energieausweisen

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