KfW fördert Lichtkuppeln und Lichtbänder

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) informiert, worauf Unternehmen bei der Durchführung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden achten sollten.

Lichtkuppeln aus Glas bieten einen klaren und freien Blick in den Himmel und eignen sich durch die Schalldämmung und Sicherheitseigenschaften auch für den Einsatz in Bibliotheken oder sonstigen Kommunal- und Verwaltungsbauten. (Abb. Jet, Hüllhorst) Die KfW Bankengruppe fördert seit dem 1. Juli auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, neben der vollständigen Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden auch Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Auch mit der Sanierung alter oder bei der Nachrüstung mit neuen Lichtkuppeln und Lichtbändern lassen sich Maßnahmen umsetzen, die den CO2-Ausstoß mindern. Moderne Dachoberlichter senken den Bedarf an künstlichen Lichtquellen und tragen zur Dämmung beheizter Räume bei, was die Heizkosten senkt. Alle anfallenden Kosten für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden gefördert. Dazu gehören Planungs- und Materialkosten sowie die Einbaukosten. Nach Durchführung der Maßnahmen prüft ein Sachverständiger den fach- und fristgerechten Einsatz der Mittel. Hat das Unternehmen die technischen Anforderungen erfüllt, gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des zugesagten Betrags, jedoch maximal 50 €/m².

Grundsätzlich lassen sich Dachoberlichter in jedes Flachdach integrieren. Hierbei sollte ein qualifizierter Fachmann zu Rate gezogen werden, der die Projektplanung hinsichtlich Konstruktion, Gebäudestatik und Materialauswahl unterstützt. Bereits bei Antragsstellung muss die Einhaltung von technischen Mindestanforderungen durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Diese Anforderungen sind in dem KfW-Merkblatt 6000003418 definiert. Demnach dürfen Dachoberlichter in beheizten Räumen nur einen begrenzten Wärmedurchgangskoeffizienten (U) aufweisen. Nach den Vorgaben der KfW dürfen Lichtkuppeln und Lichtbänder einen U-Wert von 1,5 W/m²K nicht überschreiten. Weil einschalige oder zweischalig Dachoberlichter einen U-Wert jenseits von 2,5 W/m²K aufweisen, müssen mindestens drei- oder vierschalige Dachoberlichter, z. B. mit Stegmehrfachplatten, verbaut werden.

Weitere Infos gibt es auf www.fvlr.de.

Hinweis
In cci Wissensportal finden Sie mehrere Fachartikel zu Dachoberlichtern, zum Beispiel
– Vergleich: Tageslicht und Kunstlicht – Artikelnummer cci32490
– Energie sparen mit Tageslicht: Alternative Lichtkonzepte mit Dachoberlichtern – Artikelnummer cci31427

Artikelnummer: cci35028

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