Hitzefrei im Büro gibt’s nicht, aber…

Dienstag ist Normentag. Heute geht es aus aktuellem Anlass um die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 „Temperaturen“ und darum, was diese bei den heißen Außentemperaturen für Büroarbeitsplätze empfiehlt (und auch nicht empfiehlt).

(Abb. ASR 3.5) Haben Sie in den letzten Tagen bei Außentemperaturen bis 40 °C einmal gemessen, wie heiß es bei Ihnen im (unklimatisierten) Büro geworden ist? Während Sie in Ihren eigenen vier Wänden für Hitze oder Kühle selbst verantwortlich sind, gelten am Arbeitsplatz die mehr oder weniger festen Regeln der Arbeitsstättenverordnung und hier besonders die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 „Temperaturen“. Die wichtigsten Sätze der ASR 3.5 lauten wohl (siehe auch Abbildung):
– Ab Raumtemperaturen über 30 °C sind Maßnahmen zu ergreifen.
– Werden im Raum Lufttemperaturen von 35 °C überschritten, ist der Raum für die Dauer der Überschreitung ohne weitere, zusätzliche technische Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Um welche Maßnahmen es sich dabei handelt, lesen Sie in der von der Redaktion erstellten Zusammenfassung „Die Arbeitsstättenregel ASR 3.5“ hier. Übrigens: Die Klimatechnik kommt bei diesen Maßnahmen nicht vor…

Artikelnummer: cci35058

Ein Kommentar zu “Hitzefrei im Büro gibt’s nicht, aber…

  1. China hat für heisse Tage eine effektive und einfache Lösung:
    In Dunhuang an der Seidenstrasse, östlich der Taklamakan-Wüste erklärte man mir, ab Aussentemperaturen von 40°C gibt’s Hitzeferien in Fabriken und Schulen – nur: gemäss offizieller Messung steigt das Thermometer nie über 39°C.

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