BAFA verbessert Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Im Oktober hat das Bundesamt für Wirtschaft und und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Verbesserungen der Förderrahmenbedingungen für Kälte- und Klimaanlagen bekanntgegeben, die bis Ende 2016 befristet sind.

(Abb. © Zitze/Fotolia.com) Bereits seit September 2008 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen. Dieses Programm wurde zum 1. Januar 2014 verändert und fördert seitdem folgende neue oder zu modernisierende Anlagen:
– Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme,
– Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme und
– Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung, die mit Abwärme betrieben werden.
Die Zuschüsse betragen bis 20 % der Investitionssumme, sofern die neuen oder bestehenden Anlagen bei einem Effizienzcheck durch einen Sachverständigen die notwendige Mindestpunktzahl erreichen /1/.

Zu den neuen Förderbedingungen teilt das BAFA mit:

Antragsberechtigt sind ab sofort nahezu alle Wirtschaftssubjekte außer Privatpersonen und Freiberuflern. Indem noch mehr Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen, sollen zusätzliche Investitionen in klimafreundliche Kältetechnik angestoßen werden. Neu ist auch die Förderung von Anlagen, die Heizen und Kühlen in einem Gerät oder System ermöglichen.

Weiterhin wird das Antragsverfahren vereinfacht. Die Klima-Kälte-Anlage kann künftig innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung abgenommen werden. Damit wurde die ursprüngliche Frist um drei Monate verlängert. Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.

/1/ Viele weitere, detailliertere Beiträge zur BAFA-Förderung von Kälte- und Klimaanlagen finden Sie in cci Wissensportal hier, wenn Sie BAFA in das Suchfeld eingeben.

Artikelnummer: cci35315

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