BAFA spendiert 20 % mehr Fördergeld für Wärmepumpen

Nach einem ersten Update der Förderung von Wärmepumpen im Frühjahr 2015 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum 1. Januar 2016 eine weitere Erhöhung der Fördergelder bekanntgegeben.

(Abb. © Zitze/Fotolia.com) Seit Anfang 2016 gibt es im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftsministeriums die neue „Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“. Diese gilt für Betreiber von Öl- oder Gasheizungen in Bestandsgebäuden, die diese durch zum Beispiel durch eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe ersetzen. Voraussetzung für die Zusatzförderung ist, dass zeitgleich eine Optimierung des gesamten Heizsystems durchgeführt wird, die pauschal mit 600 € gefördert wird. Im Vergleich zu den bisher geltenden Förderregeln gibt es nun für Systeme, die die BAFA-Basisvoraussetzungen erfüllen (Mindest-Jahresarbeitszahl JAZ), einen Zusatzbonus von 20 % der Förderung nach dem Marktanreizprogramm. Das bedeutet für die Mindestförderbeträge in der Basisförderung:

Luft-Wasser-Wärmepumpen (leistungsgeregelt oder monovalent, bis 37,5 kW):
JAZ ≥ 3,5
Förderung bisher: 1.500 €
Förderung neu: 1.800 €
Leistung > 37,5 kW: 48 pro kW

Luft-Wasser-Wärmepumpen (sonstige, bis 37,5 kW):
JAZ ≥ 3,5
Förderung bisher: 1.300 €
Förderung neu: 1.560 €
Leistung > 37,5 kW: 48 pro kW

Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen (bis 40 kW)
JAZ ≥ 3,8 (WG)
JAZ ≥ 4,0 (NWG)
Förderung bisher: 4.000 €
Förderung neu: 4.800 €
Leistung > 40 kW: 120 € pro kW

Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde (bis 45 kW)
JAZ ≥ 3,8 (WG)
JAZ ≥ 4,0 (NWG)
Förderung bisher: 4.500 €
Förderung neu: 5.400 €
Leistung > 40 kW: 120 € pro kW

Die 20 prozentige Erhöhung der Gelder gilt auch für die Innovationsförderung. Diese ist bei der Modernisierung eines Bestandsgebäudes um 50 % höher als die Basisförderung, wenn für elektrisch angetriebene Wärmepumpen (unabhängig von der Bauart und der verwendeten Wärmequelle) Jahresarbeitszahlen ≥ 4,5 nachgewiesen werden. Die Innovationsförderung für Wärmepumpen in Neubauten wurde nicht geändert. Weitere Infos finden Sie auf der BAFA-Website hier.

 

Artikelnummer: cci39805

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