Vorab lesen: Neue Ansätze zur energetischen Inspektion

Seit 2007 ist die gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderte energetische Inspektion an Klimasystemen über 12 kW ein LüKK-Trauerspiel – lediglich etwa 2 % der zu prüfenden (geschätzt) 400.000 bis 500.000 Anlagen wurden bislang inspiziert. Nun scheint Bewegung in das Thema zu kommen, wie cci Zeitung in ihrer nächsten Ausgabe berichtet. Abonnenten, die Mitglied in cci Wissensportal sind, lesen den Beitrag exklusiv bereits heute.

Datenaufnahme an einem Wasserkühlsatz (Abb. Hildebrandt) Vor einigen Tagen hat das Land Thüringen Stichproben zu energetischen Inspektionen gestartet. Das Bundeswirtschaftsministerium will Aktivitäten für deutlich mehr energetische Inspektionen entwickeln. Doch eine Kernfrage dazu lautet: Wie kommt man an Daten über die zu prüfenden Anlagen, zu denen es leider keine Statistiken gibt? Wie motiviert man anschließend die Anlagenbetreiber zu energetischen Inspektionen? Dazu hat die Redaktion ein mögliches, einfaches Verfahren entwickelt, das der LüKK und den politischen Entscheidern zur Diskussion vorgestellt wird.

Den Beitrag „Neue Impulse zu energetischen Inspektionen“ (Editorial) aus cci Zeitung vom 1. April 2016 finden Sie unter Anhänge (rechts oben).
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Artikelnummer: cci43295

2 Kommentare zu “Vorab lesen: Neue Ansätze zur energetischen Inspektion

  1. Werter Herr Stahl,
    Als Schornsteinfeger-Fachbetrieb und Energieberater beschäftige ich mich auch mit der hygienischen Reinigung/Wartung von Lüftungsanlagen.
    Als Betrieb bin ich nach VDI 6022 zertifiziert und auch für die Energetische Inspektion an Klimaanlage haben ich mich qualifiziert.
    Ich sehe die Verantwortung für die Durchsetzung der Inspektionspflicht bei der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde.
    Im § 12 Abs. 6 heißt es doch „der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen“.
    Der § 27 „Ordnungswidrigkeiten“ der EnEV Pkt. 4 weist ja darauf hin, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn die Inspektion nicht bzw. nicht rechtzeitig durchgeführt wird.
    Nur wenn die Behörde nichts verlangt?
    Da wir früher, nach Landesrecht, für die brandschutzrechtlichen Bauabnahmen an Lüftungsanlagen verantwortlich waren, kenne ich in meinem Bereich sehr viele Lüftungsanlagen, bei denen die Inspektion erforderlich wäre.
    Das gleiche trifft auch zu für die Hygienische Inspektion nach VDI 6022. Auch hier fehlt die Kontrolle der Umsetzung.
    Sogar bei Anlagen, die von uns regelmäßig kontrolliert und gewartet werden, hört man nur, „wenn es denn mal verlangt wird, kommen wir auf dich zurück.“
    Ob man nun noch zusätzliche Regularien haben muss (die auch nicht überprüft werden) sei in den Raum gestellt.
    Eigentlich ist alles schon geregelt, es fehlt nur die Umsetzung.
    Da ich ja, wie anfangs schon geschildert, Schornsteinfeger und Energieberater bin, bin ich ja mit der EnEV § 26 b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, involviert.
    Im Bereich der Heizungsanlagen hat man alles bis ins Kleinste geregelt und hat die Verantwortung für die Umsetzung delegiert und es funktioniert.
    Die Forderung ist die, dass die Behörde ihrer Verantwortung nachkommt und die Umsetzung der EnEV in den Länder regelt und die Umsetzung kontrolliert.
    Hier sollte meiner Meinung nach angesetzt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Schornsteinfegermeister-Energieberater-Baubiologe, Wismar

  2. So richtig ist das Spektakel um die energetische Inspektion nicht zu verstehen – es besteht seit Jahren die Verpflichtung für Betreiber von
    RLT – Anlagen diese wiederkehrend alle 3 Jahre von Sachverständigen prüfen zu lassen. Diese Prüfung schließen energetische Bewertungen und Hinweise ein! Ich habe bei diesen Prüfungen mehrfach feststellen können, dass der Prüfauftrag nur deshalb vergeben wurde, weil die Anlage nicht mehr richtig funktionierte, nicht aber weil der Prüftermin fällig war!!
    Wenn also viele Betreiber von solchen Anlagen die bisher gültigen Prüfverordnungen nicht kannten bzw. berücksichtigt haben – ist nicht anzunehmen, dass sie die neuen Verordnungen schneller umsetzen.
    Es ist eigentlich ein anderer Weg erforderlich, z. B. Wartungs- und Service – Firmen verpflichten sich das letzte Prüfprotokoll vorlegen zu lassen um notwendige Änderungen auszuführen (KFZ – Wartung erfolgt nur mit HU – oder sie wird auf Kosten des Halters beantragt!!)

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