BER-Urteil: Luftwechselrate muss nach Nennlüftung erfolgen

Die Anwohner des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) haben Anspruch auf eine Lüftungsplanung.

(Abb. © Ewald Fröch/Fotolia.com) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 3. Mai die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH dazu verurteilt, bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms im Rahmen der Nachtflugregelung für ein im Nachtschutzbereich gelegenes Grundstück vor dem Einbau von Zuluftgeräten eine Lüftungsplanung vorzunehmen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Urteil vom 3. Mai 2016 – OVG 6 A 31.14)

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Artikelnummer: cci43437

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