Leser helfen Lesern: Küchenabluft – Antwort

Ein Leser hatte eine Frage zum Einbau einer Fettfilteranlage in einer Restaurantküche.

(Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Der Leser fragte:
„Welche Vorschrift fordert den zwingenden Einbau einer Fettfilteranlage in einer Restaurantküche? Und wer überwacht dies? Welche Behörde?“

Wir leiteten die Frage an unsere Leser weiter.
Dipl.-Ing. Georg Tale-Yazdi, Sachverständigenbüro, Schöneck, antwortete:

Georg Tale-Yazdi „Was meinen Sie mit einer Fettfilteranlage? Abluftanlagen in gewerblichen Küchen mit einer Gesamtleistung von mehr als 25 kW (Summe der wärme- und feuchteabgebenden Geräte) müssen mit einer Dunstabzugshaube oder einer Küchenlüftungsdecke ausgerüstet sein. Hierin müssen über thermischen Geräten Abscheider geprüft nach DIN 18869 Teil 5 „Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen – Abscheider, Anforderungen und Prüfung“ eingesetzt sein. Die Küche ist mechanisch zu be- und entlüften, die Anforderungen an den Brandschutz müssen eingehalten sein. Es sind im Wesentlichen die VDI 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen“ und die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) zu beachten, zusätzlich zu der Baugenehmigung und einem eventuell vorhandenen Brandschutzkonzept.
Küchenlüftungsanlagen werden durch die Bezirksschornsteinfegermeister geprüft, es kann aber eine zusätzliche Prüfpflicht durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige bestehen.“
 

Artikelnummer: cci43449

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