AMEV-Empfehlung „Beleuchtung 2016“

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Die AMEV-Empfehlung „Beleuchtung 2016“ markiert laut AMEV die „nennenswerteste Veränderung in der Beleuchtungstechnik, seit Glühlampen in den 1960er Jahren von Leuchtstofflampen verdrängt worden sind“.

(Abb. AMEV) Die Beleuchtung 2016 ersetzt die Empfehlungen „Beleuchtung 2011“ und die 1. Ergänzung „LED-Beleuchtung 2013“.

Durch die Festlegung von LED-Leuchten als Standard für die meisten Anwendungsfälle im Bereich des öffentlichen Auftraggebers wird dies dokumentiert. Damit gehört auch das bisherige System Lampe/Leuchte weitgehend der Vergangenheit an. Bislang bezogen sich die Innovationen mal auf die Leuchtmittel (Stabförmige Leuchtstofflampen mit 38, 26 oder 16 mm Durchmesser, Kompaktleuchtstofflampen), mal auf die Leuchte (Opal- oder Prismenabdeckung, Weiß- oder Spiegelraster zur Entblendung). Diesmal ist die gesamte Anwendung betroffen.
Neue Randbedingungen, z. B. bei der Festlegung des Wartungsfaktors, sind zu beachten. Neue Qualitätskriterien wie z. B. das Binning, die Farbstabilität und die spezifische Bemessungslebensdauer der LED-Leuchte spielen jetzt eine Rolle. Klassische Leuchtstofflampen werden nur noch für die Anwendungsfälle – Anlagen mit geringen Nutzungsstunden bzw. Direkt-/Indirektbeleuchtung in Büroräumen – betrachtet.
Ergänzt wurde die Empfehlung durch weitere Musterräume, außerdem werden bei einigen der bisherigen Beispiele alternativ Anlagen mit Direkt-/Indirektbeleuchtung betrachtet.

Die AMEV-Empfehlung „Beleuchtung 2016“ ist auf der AMEV-Website veröffentlicht. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink zur AMEV-Empfehlung auf Seite 2.

Artikelnummer: cci43664

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