Brandschutz des Jahres 2017

Planer können ihre Brandschutzkonzepte beim „Brandschutz des Jahres 2017“ noch bis 31. Oktober einreichen.

(Abb. Feuertrutz) In der Kategorie „Brandschutz des Jahres 2017: Brandschutzkonzepte“ können Konzeptersteller mit ihren Brandschutzkonzepten für einen Neubau oder ein Bestandsgebäude (Umnutzung) teilnehmen. Das Konzept muss zwischen dem 1. Januar 2014 und 30. September 2016 genehmigt worden sein. Das Preisgeld beträgt 5.000 €.

Eine Fachjury wählt bis drei Preisträger. Sie kann außerdem bis zu drei Preisträger in der Unterkategorie „Sonderlösung“ (einzelne Lösungen innerhalb eines Brandschutzkonzepts) auszeichnen. Die Jury beurteilt die Einreichungen nach folgenden Kriterien:

– Anspruch der Planungsaufgabe und Alltagstauglichkeit des Konzeptes
– Schutzzielorientierung und Gefährdungs- bzw. Risikoanalyse
– Begründung von Abweichungen / Erleichterungen und Kompensationen
– Nachvollziehbarkeit des Konzeptes und Wirtschaftlichkeit
– Aufbereitung der Unterlagen

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Artikelnummer: cci43933

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