Es gibt keine generelle Pflicht zur Befeuchtung der Raumluft

Das beschäftigt unsere Leser: Hier sind Kommentare zu Meldungen in cci Branchenticker und zu Fachbeiträgen in cci Wissensportal.

Ein typisches Kompaktgerät zur Wohnungslüftung mit den Anschlüssen für Außenluft, Zuluft, Abluft und Fortluft (oben), den Ventilatoren, Luftfiltern und der Gegenstrom-Wärmerückgewinnung in der Mitte. (Abb. cci Dialog GmbH) Wohnungslüftung und Regelung der Raumluftfeuchte war Thema in cci Branchenticker. Ein Leser fragte „Ist es richtig, dass es für Systeme der kontrollierten Wohnungslüftung keine Richtlinien oder Normen gibt, die die Regelung der Raumluftfeuchte vorschreiben – so wie beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung am Arbeitsplatz?“

Diese Frage löste eine Flut von Kommentaren aus. Das Thema haben wir im Forum zusammengefasst, unter anderem die Antwort von Ralph Langholz:

„Durchforstet man Normen und Richtlinien zum Raumluftfeuchtewert, wie z. B. DIN 1946 Teil 4, die Arbeitsstättenrichtlinien o. a. findet man nur pauschale Aussagen wie zwischen 30 bis 60 % oder noch im Optimalfall 40 bis 60 %. Alle haben nur eine Angst und einen Fokus: Schäden an Bauwerken und -teilen durch zu hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung. Die Risiken von zu trockener Raumluft bleiben dabei leider außen vor.“

Georg Tale-Yazdi: „In der Arbeitsstättenverordnung gibt es keine generelle Pflicht zur Befeuchtung der Raumluft. Vielmehr steht in Abs. 4.3 (2): Üblicherweise braucht die Raumluft nicht befeuchtet zu werden. …“

Peter Kröplin ergänzt
„Tatsächlich wird die Befeuchtung der Raumluft über die Lüftungsanlage explizit nicht in der DIN 1946 Teil 6 behandelt, weil hygienische Probleme aufgrund von unzureichender Wartung zu befürchten sind.“

Carsten Dittmar: „Von der normativen Seite ist die Wohnungslüftung keine Klimatisierung im Form einer ganzheitlichen Beeinflussung des Raumklimas. Das hat auch die Europäische Kommission aufgrund der Interventionen im Rahmen des Richtlinie zum Labelling erkannt und Wohnungslüftungsanlagen und Klimaanlagen nicht in eine Vorschrift gefasst, wie es am Anfang angedacht war.“

Rüdiger Heß fragt: „Bauen wir denn Gebäude, um Energie zu sparen oder damit Menschen darin leben und arbeiten können, ohne krank zu werden?“

Helmut Gosert merkt an: „Hier werden Zustände, die in nur kurzen Zeitspannen auftreten (siehe Jahrestemperatur und -feuchteverläufe) diskutiert, die ein wenig an der Praxis vorbeigehen.“

Jörg vom Stein bedauert:
„Leider kennen die meisten Nutzer nicht die Zusammenhänge bei der Lüftung. So werden viele Anlagen auch bei Abwesenheit auf hohen Stufen betrieben.“

Axel Gehnich fügt hinzu:
„Als ich vor ca. 15 Jahren eine SPS (Speicherprogrammierbare Steuerung) in mein Wohnhaus eingebaut habe, hatte ich viele Zweifler, ob so was denn für ein Wohnhaus ’nötig‘ sei.“

Und Dr. Walter Hugentobler fragt : „Weshalb sollten sich die Ingenieure den gesteigerten Anforderungen an die Gebäudehülle und die technische Gebäudeausrüstung bei aktiver Befeuchtung geheizter Raumluft stellen, wenn es von ihnen nicht im übergeordneten Interesse der Volksgesundheit eingefordert wird?“

Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie jeweils bei den genannten Artikeln.
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Artikelnummer: cci51001

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