Leser helfen Lesern: Absichern gegenüber dem Bauherren

Der Bauherr will eine Rauchableitung per Standard-Lüftungsanlage. Der Planer rät ab. Aber wie kann er sich absichern? Wer kann helfen?

Der Leser schreibt:
„Der Bauherr/Kunde will unbedingt eine Rauchableitungs- und Zuluftnachströmungsfunktion über eine Standard-Lüftungsanlage nach Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung usw. (Kaltentrauchung) geplant und realisiert haben (Nutzungsfläche ist mit einer Sprinkleranlage versehen) Mündlich habe ich darauf hingewiesen, dass diese Lösung nicht Stand der Technik ist und keiner Entrauchungsanlage nach EN 12101 und DIN 18232 entspricht. Wie kann ich mich als TGA-Fachplaner schriftlich absichern oder allgemein schriftlich vorgehen?“

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Artikelnummer: cci55172

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