Leser helfen Lesern: Flüssigkeitskühler ab 2018 – Stoppt Ökodesign den Markt?

In der Anfrage eines Lesers geht es um die neuen Anforderungen der Ökodesign-Verordnung 2281/2016 an Flüssigkeits- und Prozesswasserkühlsätze. Können Hersteller und Anbieter die ab Januar 2018 geforderten Effizienzanforderungen eigentlich einhalten und auch die entsprechenden Dokumentationen (CE-Kennzeichnung) liefern?

Die Leseranfrage lautet wie folgt:

In verschiedenen Berichten und auch im Bauherren-Newsletter der cci Zeitung 10/2017 behandelten Sie die Ökodesign-Verordnung 2281/2016 und die damit einhergehenden neuen Effizienzvorgaben für Flüssigkeitskühler. Berichte hierzu in anderen Medien/Fachzeitschriften erscheinen mir dagegen äußerst rar. Dazu habe ich einige Fragen oder Wünsche zur Einschätzung der aktuellen Sachlage:
– Täusche ich mich oder ist das Thema Ökodesignanforderungen an Flüssigkeitskühler bei vielen am Prozess Beteiligten (Bauherren, Planer, Hersteller, Ausführende, aber auch Verbände und Organisationen) noch nicht angekommen?
– Auf Basis von Berichten, Werbung und Websites wage ich zu urteilen, dass es bislang tatsächlich kaum Hersteller von Flüssigkeitskühlern gibt, die ab dem 1. Januar 2018 die Verordnung erfüllen werden. Ist mein Eindruck richtig, oder irre ich mich hier möglicherweise gewaltig? Dazu eine Anmerkung: Hermann Renz (Bitzer) zeigte vor einigen Monaten bei einem Vortrag eine Grafik, nach der, ermittelt auf Basis von Eurovent-Daten, ein Großteil der am Markt verfügbaren Flüssigkeitskühler die gemäß Verordnung geforderten Mindest-SERP-Werte (Seasonal Energy Performance Ratio) nicht erfüllen werden. Welche Produkte sollen dann ab Januar 2018 (also in knapp drei Wochen!) auf den Markt gebracht werden?
– Warum ist es so „ruhig“ in der Branche bezüglich dieses Themas? Überschattet hier die Kältemitteldiskussion (Verfügbarkeit und Preis) die Diskussionen und das Marktgeschehen?
– Sind die zuständigen Behörden überhaupt in der Lage, die Erfüllung der Verordnung zu prüfen und zu verfolgen?

Wir leiten diese Fragen hiermit an unsere Leser weiter. Sofern Sie Mitglied von cci Wissensportal sind, können Sie Ihre Antworten direkt als Kommentar zu dem Beitrag schreiben (siehe unten). Ansonsten schicken Sie bitte Ihre Antworten per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de. Vielen Dank im Voraus.

 

Artikelnummer: cci55483

5 Kommentare zu “Leser helfen Lesern: Flüssigkeitskühler ab 2018 – Stoppt Ökodesign den Markt?

  1. Carrier
    Was die Herstellerseite betrifft, gilt auch für Carrier, dass alle Geräte die ECO Design Richtlinien für 2018 erfüllen, die meisten sind auch bereits mit denen der nächsten Stufe 2021 konform. Das ist nicht das Thema, denn wir wussten ja, dass eine Verschärfung der Gesetze auf uns zukommen würde und konnten uns darauf einstellen. Aus unserer Sicht behindert die Eco Design nicht den Markt sondern fördert nachhaltige Planungen und die generelle Verpflichtung der CO2 Reduzierung der wir uns als Hersteller auch stellen.
    Die eigentliche Herausforderung liegt jetzt bei den Planern, die auf dieser Basis die für ihren jeweiligen Anwendungsfall optimalen Maschinen und Systeme auswählen müssen. Das setzt einen Informationsstand voraus, der offenbar in weiten Teilen der Branche (noch) nicht gegeben ist. Carrier bietet seit einiger Zeit Inhousepräsentationen zu aktuellen Themen an. Das sind kostenlose Informationsveranstaltungen, abgehalten in den Räumen des Kunden durch unsere Kälte-Klima-Fachleute. Die Ecodesign-Richtlinie und ihre Implikationen für die Planung gehört auch zum Themenangebot. Was bedeuten die neuen Werte, für welche Anforderungen sind sie wichtig, worauf muss der Planer achten usw. Außerdem wird das Thema Ecodesign auch auf der Tagesordnung bei den Carrier Planertagen in der zweiten Aprilhälfte 2018 stehen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tedy Kunicic, Produkt Manager
    Carrier , UTC Klimatechnik GmbH

  2. Trane Deutschland GmbH
    zu 1) Das ist in Teilen auch unser Eindruck. Erstaunlich, da es letztlich ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist und Sicherheit für den Betreiber bedeutet.

    zu 2) Diese Frage können wir natürlich nur aus unserer Sicht beantworten. Wir haben in den letzten zwei Jahren unser komplettes Portfolio auf den Kopf gestellt und sehr entschlossen ausgebaut und weiter entwickelt. Es steht eine komplett neue Produktflotte zur Verfügung. Die Anforderungen aus der Öko-Design-Richtlinie sehen wir als Mindestanforderung. Unsere Kunden können sicher sein, dass wir nur noch Maschinen ausliefern werden, die die Anforderungen erfüllen oder gar deutlich übertreffen.

    zu 4) Wir haben bis Ende 2016 beobachtet, dass das Thema ‚HFKW-Kältemittelausstieg‘ ebenso wie das Thema ‚Ökodesign-Richtlinie‘ kaum Beachtung fanden. Aus diesem Grunde haben wir zu Beginn des Jahres im Rahmen unserer ‚E-NNOVATION TOUR 2017‘ bundesweit auf diese Themen aufmerksam gemacht. In diesem Zuge haben wir auch auf unser komplett neues ökodesign konformes und bereits mit HFO-Kältemitteln verfügbares Portfolio hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt waren Verknappung und Verteuerung von Kältemitteln noch kein großes Thema. Aber schon ab dem Sommer überschlugen sich die Ereignisse, die Nachfrage an Maschinen mit HFO-Kältemitteln zog rasant an. Mit Ausblick auf den nächsten, anstehend Schritt in 2018 (-37% HFKW Reduzierung), erwarten wir einen regelrechten Boom. Selbstverständlich sind unsere Anlagen Öko-Design konform.

    Ich hoffe damit die Situation aus unserer Sicht nachvollziehbar geschildert zu haben. Als führender Hersteller sehen wir den Themen Öko-Design-Richtlinie und HFKW-Ausstieg zuversichtlich entgegen und sind gerüstet.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marco Henning Geschäftsführer
    Trane Deutschland GmbH, Ingersoll Rand

  3. Swegon Germany GmbH
    Aus Sicht der Swegon Germany GmbH mit dem Herstellerwerk BLUE BOX ist zunächst der Eindruck des Lesers zu bestätigen. Die neue Verordnung ist noch recht unbekannt.
    Wir werben seit Monaten mit unserem vollständigen Programm bei Flüssigkeitskühlern und Wärmepumpen welche die Anforderungen erfüllen.
    Die Reaktion darauf ist nach wie vor sehr verhalten.
    Unverändert finden sich unzählige Angebote aus dem Bereich der Flüssigkeitskühler am Markt, die bereits in 2018 nicht mehr ausgeliefert werden dürfen bzw. keine CE Zertifizierung mehr bekommen werden. Parallel dazu gibt es durchaus Aussagen von Herstellern, die -ohne Fakten zu nennen- einfach die Konformität bestätigen.
    Wir können nur alle Betreiber, Installateure und Planer aufrufen, sich nicht mit lauwarmen Zusagen zufrieden zu geben sondern sich konkret SEER und/oder eta Wert der Maschinen schriftlich bestätigen zu lassen und diese ggf. mit der Mindestanforderung der neuen Richtlinie abzugleichen.
    Nur dann sind Sie sicher, eine zukunftssichere Maschine zu erhalten.

  4. Efficient Energy GmbH
    Die Fragen des Lesers spiegeln die aktuellen Unsicherheiten des Marktes bezüglich der bestehenden Vorschriftenlage eindrucksvoll wider.
    Für uns als Hersteller energieeffizienter Kälteanlagen mit dem natürlichen Sicherheitskältemittel Wasser (R718) kommt die Ökodesign-Verordnung 2281/2016 auch wegen des von uns derzeit gewählten Anwendungsbereiches in weiten Teilen gar nicht zum Tragen. Bei der Komfort- oder Flächenkühlung, wo die Verordnung relevant für unsere Maschine ist, erfüllen wir nicht nur die Richtlinie 2281/2016, sondern schon heute auch die strengeren Anforderungen der 2021-ERP Verordnung. Ein weiterer positiver Effekt von Wasser als Kältemittel, das einen geringen Preis und kein Treibhauspotential hat, ist der Fakt, dass sowohl die F-Gas Verordnung als auch die EN378 nicht gelten. Wir erwarten daher, dass die bestehende Vorschriftenlage den Absatz unserer Maschinen weiter beschleunigen wird.
    Dr.-Ing. Jürgen Süß, CEO, Efficient Energy GmbH

  5. MTA Deutschland GmbH
    Nachgehend beantworte ich die einzelnen Fragen aus unserer Sicht als Hersteller.

    1. – Täusche ich mich oder ist das Thema Ökodesignanforderungen an Flüssigkeitskühler bei vielen am Prozess Beteiligten (Bauherren, Planer, Hersteller, Ausführende, aber auch Verbände und Organisationen) noch nicht angekommen?

    „Für uns als einem der führenden Hersteller von Flüssigkeitskühlern für die Prozess- und Klimatechnik ist das Thema Ökodesign-Verordnung nicht neu. Allerdings hat sich das Europäische Parlament bis zum 26. September diesen Jahres Zeit gelassen, um die genauen Energieeffizienzanforderungen bei entsprechenden Rahmenbedingungen festzulegen. Da wir als Hersteller für das Einhalten der Verordnung Verantwortung tragen, sind wir natürlich in der Pflicht diese Anforderungen schnellstmöglich umzusetzen.“

    2. – Auf Basis von Berichten, Werbung und Websites wage ich zu urteilen, dass es bislang tatsächlich kaum Hersteller von Flüssigkeitskühlern gibt, die ab dem 1. Januar 2018 die Verordnung erfüllen werden. Ist mein Eindruck richtig, oder irre ich mich hier möglicherweise gewaltig?

    „Ich kann natürlich nicht für alle Hersteller sprechen; allerdings ergibt sich aus Gesprächen auf Branchentreffen (Symposien, Messen, etc.) folgendes Bild: Alle Partnerfirmen und Mitbewerber die ich gesprochen habe, arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorgaben. Wir bei MTA sind bis auf wenige Ausnahmen mit allen Baureihen rechtzeitig zum 01.01.2018 ERP 2018-Ready und einige Anlagen erfüllen bereits jetzt die Effizienzanforderungen der ERP 2021.“

    3. Dazu eine Anmerkung: Hermann Renz (Bitzer) zeigte vor einigen Monaten bei einem Vortrag eine Grafik, nach der, ermittelt auf Basis von Eurovent-Daten, ein Großteil der am Markt verfügbaren Flüssigkeitskühler die gemäß Verordnung geforderten Mindest-SERP-Werte (Seasonal Energy Performance Ratio) nicht erfüllen werden.

    „Zur Äußerung von Herrn Hermann Renz, dass auf Basis von Eurovent-Daten ein Großteil der Flüssigkeitskühler die SERP-Werte nicht erfüllen, ist anzumerken dass die EU vor ein paar Monaten noch keine detaillierten Anforderungen bestätigt hatte. Wie oben bereits erwähnt, besteht erst seit September Klarheit. Unsere Partner und Kunden bitten wir an dieser Stelle um Verständnis, dass es MTA als Hersteller in erster Linie darum geht, bis zum geforderten Termin alle Baureihen entsprechend auszurüsten, so dass die Norm erfüllt wird. In der Kürze der Zeit ist es für jeden Hersteller eine enorme Herausforderungen alle Dokumentationen und den Webauftritt auf den neusten Stand zu bringen. Und gerade die erwähnte Eurovent Assosiation hat es mit einer wahren Flut neu zu zertifizierender Produkte zu tun, die erst einmal bewältigt werden muss. In unserer MTA-Selection Software werden mit dem nächsten update im Januar bereits die neuen SERP- , SEER- und SCOP-Werte ausgegeben und somit können Ingenieurbüros und Planer ohne Verzögerung ihre Arbeit machen.

    4. – Warum ist es so „ruhig“ in der Branche bezüglich dieses Themas? Überschattet hier die Kältemitteldiskussion (Verfügbarkeit und Preis) die Diskussionen und das Marktgeschehen?

    „Ich kann den Eindruck nicht bestätigen, dass es so „ruhig“ ist in der Branche. Hinter den Kulissen werden viele Gespräche geführt und alle Hersteller, mit denen ich in Kontakt stehe schöpfen das technische Potential zur Umsetzung der geforderten Arbeitszahlen aus. Die Kältemitteldiskussion findet parallel hierzu statt und ist natürlich auf Grund der hiermit verbundenen Preiserhöhungen medial stärker fokussiert.“

    5. – Sind die zuständigen Behörden überhaupt in der Lage, die Erfüllung der Verordnung zu prüfen und zu verfolgen?

    „Ob Behörden die Erfüllung der Verordnung prüfen und verfolgen können, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen und ist für uns auch irrelevant. Wir sind seit 35 Jahren mit unseren Produkten erfolgreich am Markt und stehen gegenüber unseren Kunden und Partnern eindeutig in der Pflicht.
    Abschließend möchte ich anmerken, dass das Europäische Parlament nicht erst seit diesem Jahr an den Ökodesign-Verordnungen arbeitet. Überraschend war natürlich die späte Verabschiedung der genauen Rahmenbedingungen für 2018, was alle Hersteller von Flüssigkeitskühlsätzen und VRF-Geräten vor enorme Herausforderungen gestellt hat. Und die nächste Stufe steht mit der ERP 2021 ja bereits vor der Tür.

    Die Ausgangsfrage Stoppt Ökodesign den Markt? würde ich eindeutig mit NEIN beantworten. Das Gegenteil ist der Fall – der Markt wird eher belebt (siehe Abwrackprämien in der Automobilindustrie).“

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