Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), Frankfurt, gibt Hinweise zum Teil 7 der DIN EN 16282, der für Unsicherheiten am Markt gesorgt hat.

(Abb. Bäro GmbH) Im Dezember 2017 sind die Teile 1, 5, 7 und 8 der Normenreihe DIN EN 16282 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen — Elemente zur Be- und Entlüftung“ erschienen und haben somit die Teile 4, 6 und 7 der DIN 18869 „Großküchengeräte — Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen“ ersetzt.
Der Teil 7 „Einbau und Betrieb von stationären Feuerlöschanlagen“ hat für Unsicherheiten am Markt gesorgt, da dieser in einem entscheidenden Punkt vom 2014 veröffentlichten Entwurf abweicht. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), Frankfurt, gibt eine Klarstellung.

Im Norm-Entwurf heißt es unter Punkt 4.2.2 „Installation einer Feuerlöschanlage“:
„Alle Geräte die Öl/Fett verwenden, werden als Brandgefahr betrachtet und müssen geschützt werden. Lüftungsdecken/Dunstabzugshaben und Leitungseingänge müssen ebenfalls geschützt und gleichzeitig betätigt werden, wenn sie mit derselben Abgasleitung verbunden sind.“

Der im Entwurf verwendete Wortlaut suggeriert, dass in jedem Fall eine Feuerlöschanlage installiert werden muss, unabhängig von den Parametern der eingesetzten Geräte

In der nun gültigen Ausgabe hat sich der Wortlaut folgendermaßen verändert:
„Wenn eine Feuerlöschanlage installiert wird, werden alle Geräte, die Öl/Fett verwenden, als Brandgefahr betrachtet und müssen geschützt werden. Lüftungsdecken/Dunstabzugshaben und Luftleitungszugänge, die mit derselben Abluftleitung verbunden sind, müssen ebenfalls geschützt und gleichzeitig ausgelöst werden.“

Aus dem Zusatz „Wenn eine Feuerlöschanlage installiert wird …“ ergeben sich drei Gründe für den Einbau einer Feuerlöschanlage:
– die Verpflichtung gemäß Brandschutzkonzept
– die Umsetzung der DGUV-R 110-0021 (insb. Anhang 1, 1.2.12, Ausgabe 2006)
– privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Sachversicherer.

Nicht geändert hat sich die Anforderung, dass, wenn eine Anlage installiert wird, alle Geräte, die Öl/Fett verwenden, geschützt werden müssen. Im Grunde unterscheidet sich diese Anforderung nicht wesentlich von der Anforderung, die sich bereits in der DIN 18869 Teil 6 „Großküchengeräte“ befand. Dort hieß es:
„Wird eine stationäre Feuerlöscheinrichtung … eingebaut, müssen darin alle Geräte nach den Tabellen 1 und 2 geschützt werden.“
Die Tabellen 1 und 2 enthalten alle Geräte, die in der europäischen Norm als Brandgefahr angesehen werden.

Zu erwähnen ist laut HKI, dass mit der DIN EN 16282 Teil 1 und der VDI 2052 Blatt 1 nun zwei Regelwerke auf dem deutschen Markt parallel zur Anwendung kommen können. Ein wesentlicher Unterschied dieser beiden Regelwerke ergibt sich durch die unterschiedliche Vorgehensweise bei der Luftvolumenberechnung für Spülmaschinen. Es bleibe abzuwarten, welches Regelwerk sich in der Anwendung durchsetzen wird. (siehe dazu den Kommentar von Sven Rentschler, unten)

Mehr zur DIN EN 16282 finden Sie auch unter der Artikelnummer cci25269

 

Artikelnummer: cci60067

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