Verband warnt: Kein R32 in R410-Klimasysteme nachfüllen!

In Großbritannien haben einige Kälte-Klima-Fachbetriebe offensichtlich begonnen, einen sehr speziellen Ausweg aus der aktuellen Kältemittel-Klemme zu beschreiten. Doch dieser birgt große Gefahren, warnt ein LüKK-Verband.

Beim Einsatz von neuen Kältemitteln in bestehende Anlagen sind die Rahmenbedingungen sehr sorgfältig zu prüfen. (Abb. cci Dialog GmbH) Die Unternehmen haben aus Klimasystemen das bisherige Kältemittel R410A (nicht brennbar) komplett entnommen und die Anlage dann mit dem neuen Kältemittel R32 (entflammbar) befüllt und weiterbetrieben. Vor einem solchen Vorgehen warnt der britische Verband Federation of Environmental Trade Associations (FETA) eindringlich und verweist dabei auf folgende Punkte:

  • R32 ist kein Retrofit-Kältemittel für R410A-Anlagen und verträgt sich aufgrund physikalischer und thermodynamischer Unterschiede nicht mit wesentlichen Komponenten eines R410A-Kältekreislaufs (zum Beispiel Wärmeübertrager, Inverter). Durch den Betrieb mit R32 wird die Lebensdauer einer R410A2-Anlage möglicherweise erheblich beeinträchtigt.
  • Die mit R32 nachträglich befüllte Anlage erfüllt nicht die Sicherheitsvorgaben an Kältesysteme mit brennbaren Kältemitteln (Verstoß gegen EN 378 und die CE-Vorgaben) und kann bei Kältemittelleckagen zu Bränden führen.
  • Das Nachfüllen von R32 verstößt gegen die technischen Vorgaben der Herstellerunternehmen. Dadurch erlischt jeglicher Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung.
  • Sollte es bei einer mit R32 nachgefüllten Anlage zu Schäden kommen, sind erhebliche Probleme mit der Versicherung zu erwarten. Die Person, die diese Nachbefüllung durchgeführt hat, wird die komplette Haftung übernehmen müssen.

Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie auf der Website britischen RACplus (hier).

Artikelnummer: cci60077

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