Neues GEG soll Anfang September ins Bundeskabinett

Ob das tatsächlich klappen wird? Wie der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) berichtet, soll das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anfang September im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Spannende Frage: Wird im künftigen GEG die Inspektionspflicht für Klimaanlagen gelockert? (Abb. ILK Dresden) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll als Zusammenführung aus der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum zentralen Gesetz für Vorgaben an die Gesamteffizienz von Gebäuden werden (Hülle und Anlagentechnik). Dazu muss das GEG auch, wie von der EU-Kommission gefordert, endlich den künftigen Niedrigstenergiestandard für Gebäude definieren. Laut FGK wird sich das GEG stark an dem Entwurf des Jahres 2017 orientieren, den cci Zeitung in Ausgabe 03/2017 und in cci Wissensportal ausführlich vorgestellt und kommentiert hat.

Eine zentrale Frage wird sein, inwieweit in das GEG möglicherweise noch aktuelle Vorgaben der neuen EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD (Energy Performance od Buildings Directive) eingearbeitet werden (können oder sollen). Diese fordert zum Beispiel energetische Inspektionen von Klimaanlagen erst ab Leistungen von 70 kW, gemäß EnEV § 12 beginnt in Deutschland die Inspektionspflicht bereits bei 12 kW Leistung. Nun wird befürchtet (das FGK zitiert dazu aus einer Präsentation des Bundeswirtschaftsministerium), dass das GEG für Deutschland die Anforderungen lockert und die Forderung der EPBD übernehmen könnte. „Der FGK wird mit seinen Partnerverbänden dahingehend aktiv werden, dass die bisherigen Inspektionsvorgaben aus der EnEV bestehen bleiben“, so der Verband. Um das Thema „Erfahrungen mit energetischen Inspektionen an Klimaanlagen“ geht es auch am 20. September beim FGK-Klimatag in Hamburg. Das Programm dazu wird derzeit erstellt.

„Neue Struktur statt Innovation – Das neue Gebäudeenergiegesetz 2018 (EnEV plus EEWärmeG) unter der Lupe“ in cci Zeitung 03/2017, Seite 62 bis 66 (hier)

Einen Beitrag „GroKO-Vertrag: Keine Verschärfung bei EnEV und EEWärmeG?“ veröffentlichte cci Branchenticker am 12. Februar unter der Artikelnummer cci68440.
 

Artikelnummer: cci61770

Ein Kommentar zu “Neues GEG soll Anfang September ins Bundeskabinett

  1. ob 12 oder 70KW, so oder so werden nach wie vor zu wenig Inspektionen durchgeführt. Googelt man beispielsweise „Inspektionspflicht Lüftungsanlage“ so ist der erste nicht-kommerzielle Treffer ein PDF des BDH 😉 https://www.bdh-koeln.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Infoblaetter/Infoblatt_Nr_58_Inspektion_und_Wartung_von_Lueftungsanlagen_in_Wohngebaeuden.pdf und danach bei einem Artikel des IHKS Fachjournals aus 2011 von Herrn Trogisch https://www.bdh-koeln.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Infoblaetter/Infoblatt_Nr_58_Inspektion_und_Wartung_von_Lueftungsanlagen_in_Wohngebaeuden.pdf. Für diese Suche gibt es bei Google 57.000 Ergebnisse. Im Vergleich dazu zum Thema „VDI 6022“ – 140.000 Ergebnisse. So lange es für den Betreiber einer RLT-Anlage nicht klar und für diesen nicht eindeutig nachvollziehbar ist, ob seine Anlage der Inspektionspflicht unterliegt oder nicht, wird sich an dieser Situation nichts ändern 12 KW hin oder her. Wer ist hier also gefordert aktiv zu werden?

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