Mietpreisbremse: Sanieren wird unattraktiver

Nach einer Modernisierung dürfen Vermieter die Kosten künftig nur geringer umlegen.

(Abb. © maho/stock.adobe.com)
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse wird verschärft: Nach einer Modernisierung darf die Miete sechs Jahre lang höchstens um 3 €/m² Wohnfläche steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis 7 €/m² darf sie sogar nur um 2 €/m² angehoben werden. Gleichzeitig sinkt die Modernisierungsumlage von 11 auf 8 %. Gezieltes Herausmodernisieren wird künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft; das Bußgeld kann bis zu 100.000 € betragen.

Vereinfachte Modernisierungsverfahren
Um Kleinvermietern eine Modernisierung zu erleichtern, wird ein vereinfachtes Modernisierungsverfahren eingeführt. Bei einer Investition von höchstens 10.000 € je Wohnung braucht der Vermieter nur anzugeben, dass er vom vereinfachten Verfahren Gebrauch macht. Dann braucht er keine Berechnung der Betriebskostenersparnis oder der Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, wenn es keine Modernisierung gegeben hätte, vorlegen. Diese Berechnungen sind zeitaufwändig und mühsam.

Diese Änderungen des Mietrechts wurden am 29. November im Bundestag beschlossen.

Artikelnummer: cci62650

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