Neues GEG: Soll das tatsächlich ein Niedrigstenergiegebäude sein?

Nach mehreren Veröffentlichungen im Internet und auch in cci Wissensportal zum Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird in der Branche kontrovers über ein wichtiges Detail dieses neuen Gesetzes diskutiert – was meinen Sie dazu?

(Abb. © Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com) Im Mittelpunkt steht die Definition eines Niedrigstenergiegebäudestandards. Diesen beschreibt die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD, deren Forderungen in Deutschland mit dem GEG umgesetzt werden müssen, sinngemäß als ein „Nearly Zero Energy Building, bei dem der geringe, noch notwendige Energiebedarf zu großen Teile aus regenerativen Energien stammen soll“.
Vergleicht man diesen „Wunsch“ (beziehungsweise die Vorgabe) der EU-Kommission mit den „Definitionen“ des GEG, kommt man ins Grübeln. Das GEG schreibt nämlich, dass der künftige Effizienzstandard für neue Gebäude dem bisherigen entspricht – man hat also kurzerhand den Baustandard auf Basis der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2016 zum Niedrigstenergiegebäude deklariert. Das Bundeswirtschaftsministerium begründet in seinem GEG-Entwurf diese Entscheidung anhand der Wirtschaftlichkeit, die bei einer weiteren Verschärfung der EnEV-Anforderungen nicht mehr gegeben sei.
Auch bei der Fortführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) im neuen GEG gab es keinerlei Verschärfungen, sondern in einem Punkt sogar eine Abschwächung: Sobald ein neues Gebäude beim baulichen Wärmeschutz um mindestens 10 % besser ist als der EnEV-Referenzstandard, sind die Forderungen des EEWärmeG erfüllt – auch ohne dass in dem Gebäude irgendeine Art von „echten“ regenerativen Energien genutzt wird.
Als Prof. Bert Oschatz diese Inhalte vor wenigen Tagen beim CEGA-Kongress in Baden-Baden vorstellte, wusste viele der Teilnehmer nicht, ob sie nun über dieses neue GEG lachen oder weinen sollten – welcher Meinung sind Sie? Statements an redaktion@cci-dialog.de sind sehr willkommen.

Eine Zusammenfassung wichtiger Punkte des neuen GEG lesen sie in cci Wissensportal (Artikelnummer cci74312).

Artikelnummer: cci62649

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