Bauherren-Newsletter: Mehr Klarheit bei der Anzeigepflicht

Seitdem die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchV) im Sommer 2017 in Kraft trat, bietet insbesondere der § 13 „Anzeigepflichten“ Diskussionsstoff. Müssen Betreiber Bestands- und Neuanlagen grundsätzlich anzeigen und falls ja, welche Rückkühlwerke? cci Zeitung bietet Abonnenten einen kostenlosen Bauherren-Newsletter zum Thema an.

Adiabate Trockenkühler mit Befeuchtungsmatten fallen nach Herstellermeinung nicht in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV (Abb. Güntner/Jaeggi) Für welche Anlagen gilt die 42. BImSchV, gibt es Ausnahmen? Wie kann man die Anwendung der 42. BImSchV eventuell umgehen? Der Bauherren-Newsletter informiert zu diesen und weiteren Fragen.

Was sind „Bauherren-Newsletter“?
Bauherren-Newsletter sind von der Redaktion ausgewählte Beiträge aus cci Zeitung, die für Planer und Bauherren interessant sind, gegebenenfalls auch Themen, mit denen Sie als Planer Ihre Bauherren von Lösungen überzeugen können, die aus Ihrer Sicht notwendig sind.
Bauherren-Newsletter erhalten Sie als PDF mit der Quellenangabe „Bauherren-Newsletter von cci Zeitung“ zur Weitergabe an Ihre Kunden. Das praktische A4-Format bietet Ihnen die Möglichkeit des einfachen Ausdruckens. Bitte wenden Sie sich an vertrieb@cci-dialog.de, Fon +49(0)721/565 14-32 (Brigitte Käfer).

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Artikelnummer: cci69259

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