Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen

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Betreiber sind für Funktionssicherheit verantwortlich. Eine VFE-Schrift unterstützt.

(Abb. © VFE) Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind ein Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Die Anlagenkomponenten sind allerdings – bedingt durch z. B. Umwelteinflüsse sowie den Alterungsprozess der eingesetzten Materialien – dem Verschleiß ausgesetzt. Um die Funktionstüchtigkeit der RWA-Anlagen zu gewährleisten, ist daher eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung notwendig.
DIN 18232 Teil 2 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)“, die Arbeitsstättenrichtlinien A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ und A1.7 „Türen und Tore“ sowie die Musterbauverordnung (MBO), schreiben eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen vor. Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen. Für eine behördliche Prüfung der RWA-Anlagen oder im Schadensfall kann beispielsweise ein Prüfplan mit den Befunden der letzten Wartung, ausgestellt vom ausführenden Fachbetrieb, als Nachweis dienen. Grundsätzlich werden im Zuge der Wartung und Instandhaltung alle durchgeführten Maßnahmen sowie Prüfergebnisse detailliert dokumentiert.

Informationen zum Thema „Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen“ hat der VFE in der Broschüre „RWAspezial“ zusammengefasst. Diese kann auf der VFE-Website kostenlos heruntergeladen werden. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder von cci Wissensportal finden den Direktlink zur Broschüre auf Seite 2.

Artikelnummer: cci71135

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