Neuer BGN-Leitfaden zu LüKK-Maßnahmen in der Lebensmittelindustrie

Am 9. Juli hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Handlungsempfehlungen für die Lebensmittelindustrie und das Gastgewerbe mit Tipps zur Belüftung von Arbeitsräumen unter Corona-Bedingungen veröffentlicht.

(Abb. © BGN) Dazu schreibt die BGN: „Mit den jüngsten Corona-Ausbrüchen ist die Übertragung der Viren durch die Luft in Form von Aerosolen in den Fokus der Diskussion gerückt. Anzunehmen ist, dass adäquates Lüften das Übertragungsrisiko deutlich verringert – neben den bekannten Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, der Nies- und Hust-Etikette sowie dem Abstandhalten und Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.“
Untergliedert ist die inhaltlich gute Handlungsempfehlung in Maßnahmen bei natürlicher und bei mechanischer Lüftung. Sie enthält Hinweise zum Betrieb der Anlagen (zum Beispiel Umluftbetrieb vermeiden, Wartung, Filterwechsel) und ergänzende kurze Erläuterungen. Die Empfehlung in der Broschüre „Bei CO2-gesteuerten Anlagen einen Zielwert von 400 ppm einstellen“ hat einen speziellen Zweck: Durch die Einstellung auf den Minimalwert von 400 ppm wird die Lüftungsanlage auf Dauerbetrieb mit dem maximalen Außenluftvolumenstrom ohne Umluft geschaltet. Der Link zu den BGN-Leitfäden ist hier.
Bereits am 29. Juni veröffentlichte cci Branchenticker Statements zur Lüftung unter Corona-Bedingungen des BTGA hier und am 06. Juli des VDI hier.

Artikelnummer: cci88782

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