- Destatis: Umsatz im Handwerk 2019
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Destatis hat Zahlen zum zulassungspflichtigen Handwerk für das Jahr 2019 veröffentlicht.
Das zulassungspflichtige Handwerk in Deutschland hat im Jahr 2019 einen 3,9 % höheren Umsatz als im Vorjahr erzielt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse aus den Umsatzsteuervoranmeldungen mit.
Die Umsatzergebnisse werden aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen gewonnen. Die Daten über die Umsatzsteuer-Voranmeldung werden von den Finanzverwaltungen der Länder an die amtliche Statistik gemeldet. Bei der Interpretation sind einige Besonderheiten zu beachten: Die Umsätze einiger Unternehmen sind nicht in den Daten der Finanzverwaltungen enthalten. So fehlen die Umsätze von Unternehmen mit Umsätzen bis zu 17.500 € im Vorjahr und voraussichtlich nicht über 50.000 € im Berichtsjahr sowie von jenen Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen oder bei denen keine Steuerzahllast entsteht.
Die Zahl der Beschäftigten im zulassungspflichtigen Handwerk stieg im Jahresdurchschnitt 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 %.
Die Gewerbezweige des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks werden zu sieben Gewerbegruppen zusammengefasst:
1. Bauhauptgewerbe
2. Ausbaugewerbe (hierzu gehören auch die Berufe Ofen- und Luftheizungsbauer)
3. Handwerke für den gewerblichen Bedarf (hierzu gehören der Beruf des Kälteanlagenbauers)
4. Kraftfahrzeuggewerbe
5. Lebensmittelgewerbe
6. Gesundheitsgewerbe
7. Handwerker für den privaten Bedarf
Alle sieben Gewerbegruppen des zulassungspflichtigen Handwerks meldeten im Jahr 2019 höhere Umsätze als 2018. Die größten Umsatzsteigerungen erzielten das Bauhauptgewerbe (+5,2 %) und das Kraftfahrzeuggewerbe (+5,0 %). Am geringsten stieg der Umsatz in den Handwerken für den gewerblichen Bedarf (+0,8 %), zu denen Unternehmen des Metallbaus und der Feinwerkmechanik gehören.
In fünf der sieben Gewerbegruppen des zulassungspflichtigen Handwerks waren im Jahr 2019 durchschnittlich mehr Personen beschäftigt als 2018. Im Gesundheitsgewerbe nahm die Zahl der Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr am stärksten zu (+1,2 %), während sie in den Handwerken für den privaten Bedarf (-2,1 %) und im Lebensmittelgewerbe (-1,8 %) abnahm.
Zulassungspflicht des Handwerk
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks setzt eine Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt, wenn der Betriebsleiter die Qualifikationsanforderungen der Handwerksordnung (HwO) erfüllt. In der Regel ist dies der Fall, wenn eine Meisterqualifikation oder ein gleichwertiger beruflicher Fortbildungs- oder Hochschulabschluss vorliegt (§§ 7 ff HwO).
Die 41 zulassungspflichten Gewerbe sind in Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt.
Die Beschäftigtenangaben stammen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und basieren auf Auswertungen der Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung. Sie beinhalten Daten zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den geringfügig entlohnten Beschäftigten.
Tätige Inhaberinnen und Inhaber, nicht sozialversicherungspflichtige Gesellschafterinnen und Gesellschafter, mithelfende Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig Beschäftige sind nicht einbezogen.
Bei der Interpretation des Merkmals „Beschäftigte“ ist zusätzlich zu beachten, dass alle im Unternehmen sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Personen erfasst werden, also auch diejenigen, die nicht im handwerklichen Bereich tätig sind (zum Beispiel Verkaufs- oder Verwaltungspersonal).
Artikelnummer: cci85747
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