Experten beweisen: Die indirekte Verdunstungskühlung unterliegt nicht der 42. BImSchV

  • Die Ausgangslage
  • Funktion und Prinzip der indirekten Verdunstungskühlung im RLT-Gerät
  • Die LAI-Interpretation zur indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen
  • Welche Pflichten folgen aus der 42. BImSchV?
  • Expertisen belegen: Die Interpretation des LAI ist falsch
  • Interpretation des Sachverhalts von Prof. Christoph Kaup, Vorsitzender des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK)
  • Interpretation des Sachverhalts von Martin Törpe, Herstellerverband RLT-Geräte
  • Interpretation des Sachverhalts von Georg Tale, Sachverständiger
  • Das Problem in der Praxis
  • Wodurch droht eine Gefahr?

Eine neue Veröffentlichung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zur Interpretation der 42. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) sorgt für Irritationen in der LüKK. Laut LAI unterliegen Systeme der indirekten Verdunstungskühlung in zentralen RLT-Geräten nämlich den umfangreichen Anforderungen der BImSchV. Diese Interpretation der LAI wird allerdings von LüKK-Experten als falsch bewertet, und sie liefern dazu nachfolgend auch die Beweise.

Die Ausgangslage

Mit der 42. BImSchV (aktuelle Ausgabe von Juni 2017) werden „Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider festgelegt, um dem möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen und bei einem erhöhten Austrag unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft einleiten zu können. Der Vermeidung des Legionellenwachstums in und der Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags aus o. g. Anlagen kommt eine zentrale Rolle zur Vermeidung eines Gesundheitsrisikos zu“. Zur Umsetzung der BImSchV in der Praxis, besonders für Behörden, Betreiber und für Prüforganisationen, dient zur Orientierung und als Leitfaden ein „Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)“. Dieser Katalog enthält auf 47 Seiten mehr als 100 Fragen und Antworten zur Umsetzung der 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider.
Die LAI ist die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland. Diese hat im September 2022 ihren Auslegungsfragebogen zur 42. BImSchV in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Darin verweist die LAI im Kapitel 2.2 „Technische Regelwerke und Hintergrundpapiere“ wie folgt: “Wichtige Informationen und Hinweise ergeben sich auch aus Technischen Regelwerken, wie zum Beispiel der VDI 2047 Blatt 2 (Titel: „Rückkühlwerke. Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen“) und der VDI 2047 Blatt 3 (Titel: „Rückkühlwerke. Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen – Kühltürme über 200 MW Kühlleistung“).

Da es im nachfolgenden Beitrag speziell um die Interpretation der LAI zur indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Geräten geht, wird dieses System zuvor kurz beschrieben.

  • Sachkundiger im Betrieb nach VDI 6022 Schulung A oder VDI 2047 Blatt 2
  • Betriebstagebuch führen
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen
  • Grundlagen: Verdunstungskühlsysteme in zentralen Lüftungsgeräten (cci47325)
  • Verbände empfehlen indirekte Verdunstungskühlung (cci180500)

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Ein Kommentar zu “Experten beweisen: Die indirekte Verdunstungskühlung unterliegt nicht der 42. BImSchV

  1. Ich kann nur davor warnen das Thema 42. BImSchV und indirekte Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen mit Verweis auf diesen cci-Artikel beiseite zu legen. Ich habe auf meiner Internetseite einen Artikel dazu verfasst. Sie können meine ausführliche Stellungnahme dazu hier abrufen: https://kornack.de/wissenswertes-42-bimschv/42bimschv-rlt-anlagen/

    Jacob Kornack
    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Bestellungskörperschaft: Ingenieurkammer Sachsen

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