FVLR-Richtlinie 10: Natürliche Lüftung großer Räume

Erstellt von
Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR), Detmold

Umfang
32 Seiten

Erschienen
August 2014

Download
www.fvlr.de (kostenlos)

Die FVLR-Richtlinie 10 beschreibt in zwölf Kapiteln und drei Anlagen Auslegungskriterien für Systeme der freien Lüftung für großflächige und hallenartige Räume wie zum Beispiel Produktions-, Werkhallen und Lager. Für Bürobereiche und Versammlungsstätten ist die Richtlinie kaum anwendbar. Nach Grundlagen und Gleichungen zur Dimensionierung einer freien Lüftung für solche Räume enthält die Richtlinie im Anhang eine Checkliste zur Planung und Auslegung von natürlichen Lüftungsanlagen.

Nach einer thematischen Einführung folgen Verweise auf Normen (zum Beispiel DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme“ und DIN EN 15251 „Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“) sowie Erläuterungen zu 30 Begriffen und zu den Formelzeichen, die in der Richtlinie verwendet werden.

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Ungewöhnlich für Fachleute der LüKK ist die in der Richtlinie wie folgt nachzulesende Definition eines „Lüftungsgeräts“: „Im Außenwand- oder Dachbereich eines Gebäudes oder eines Raumes angeordnete, normalerweise verschlossene Öffnung, die mittels eines kraftbetätigten Antriebs geöffnet eine natürliche Be- oder Entlüftung sicherstellen soll.“
Somit sind alle in der Richtlinie aufgeführten Oberlichter und sonstige Öffnungen zur Nachströmung von Außenluft und zur Abströmung von Außenluft Lüftungsgeräte.

Danach wird beschrieben, wie die Faktoren Raumtemperatur, Luftfeuchte, Luftqualität (Außenluftraten) die menschliche Produktivität beeinträchtigen können, wenn diese die bekannten Grenzwerte deutlich über- oder unterschreiten (Behaglichkeitsfeld im h,x-Diagramm).

Anmerkung der Redaktion
Die in der Richtlinie aufgeführten Kriterien zur Sicherstellung einer thermischen Behaglichkeit (Temperatur 20 bis 26 °C, relative Luftfeuchte 35 bis 65 %, Luftgeschwindigkeiten unter 0,2 m/s) sowie eine gute Luftqualität gelten eigentlich eher für Büroarbeitsplätze als für Arbeitszonen in Industrie- und Werkhallen.

Das Prinzip der freien Lüftung

Das in der Richtlinie behandelte Prinzip der freien Lüftung basiert darauf, dass sich die Raumluft an Wärmequellen (Maschinen, Geräten, Personen) erwärmt, zur Decke hin aufsteigt und dort über Öffnungen aus der Halle abströmen kann. In Abhängigkeit von der thermischen Stärke dieser Wärmequellen ergibt sich im Bodenbereich des Raums ein leichter Unterdruck. Dieser ist die treibende Kraft dafür, dass Außenluft durch Öffnungen in die Halle nachströmen kann.

Das Wirkungsprinzip der freien Lüftung in einer Werkhalle (Abb. FVLR)
In Kapitel 6 der Richtlinie geht es um die Dimensionierung der freien Lüftung.

(weiter auf Seite 2)

Artikelnummer: cci32467

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Ein Kommentar zu “FVLR-Richtlinie 10: Natürliche Lüftung großer Räume

  1. Die Definition von ‚Lüftungsanlage‘ und ‚Lüftungsgerät‘ für freie Lüftung in der FVLR-Richtlinie 10 erscheint mit schon sehr abenteuerlich. Ich weiss nicht, was ein Richter sagen würde, wenn ich ein Haus mit Lüftungsanlage und 20 Lüftungsgeräten verkauft hätte, was nur 20 Fenster besitzt.

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