Zum Jahresanfang 2017 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eine Neufassung der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ veröffentlicht. Darin geht es um die Förderung von neuen, voll- oder teilsanierten Kälte- und Klimaanlagen, sofern diese bestimmte Voraussetzungen zum Beispiel an Leistungen und an die Art des eingesetzten Kältemittels erfüllen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ergibt sich in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern (Einsatzbereich, neue oder sanierte Anlage, Kälteleistung) die Höhe der Förderung auf Basis eines Rechenalgorithmus. Die maximale Förderung beträgt 150.000 pro Einzelmaßnahme.
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Artikelnummer: cci58976
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