Neuer Leitfaden zu Erdwärmesondenfeldern

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Aufgrund der steigenden gesetzlichen Anforderungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesondenfeldern haben das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und das Niedersächsische Umweltministerium (MU) den „Leitfaden für Erdwärmenutzung in Niedersachsen. Rechtliche und technische Grundlagen“ (Geobericht 24) um die Rubrik Erdwärmesondenfelder erweitert.

Abbildung: Nutzungskonzepte oberflächennaher Geothermie – Systemhaus mit zwei Erdwärmesonden und Temperaturen im Untergrund. (Abb. LBEG) Der Leitfaden richtet sich an Planungsbüros, Bauherren, Fachfirmen, wie Bohrunternehmen und Heizungsbauer, und an die Genehmigungsbehörden, die im Bereich der oberflächennahen Geothermie (Erschließungstiefe bis 400 m) tätig sind. Schwerpunkt des Leitfadens sind neben den technischen und fachlichen Grundlagen die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Erdwärmebrunnensystemen zum Entzug von Wärme aus dem Boden bzw. aus dem Grundwasser. In der neuen Rubrik wird dargestellt, welche Unterlagen für einen Antrag zur Installation eines Erdwärmesondenfelds notwendig sind und wie das erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisverfahren bei den unteren Wasserbehörden Schritt für Schritt abläuft. Beim Genehmigungsverfahren werden die aufgrund ihrer unterschiedlichen wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Bedingungen klassifizierten Regionen in Niedersachsen beschrieben. Diese detaillierte Darstellung ist offenbar bislang einmalig in Deutschland.
Die erste Version des „Leitfaden für Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ wurde 2012 herausgegeben.

In Niedersachsen gibt es mittlerweile über 150 Erdwärmesondenfelder, die aus einigen wenigen bis mehreren hundert Geothermie-Sonden bestehen. Sie werden vor allem bei größeren Industrie- und Verwaltungsgebäuden in Ballungsräumen wie Hannover, Osnabrück und Wolfsburg eingesetzt und haben Gesamtleistungen von 30 bis zu mehreren hundert kW.

Wir haben uns für Die durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink auf den Leitfaden von Juli 2017 auf Seite 2.
 

Artikelnummer: cci55105

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