Prof. Trogisch: Anmerkungen zum Entwurf der DIN 4749 „Terminologie für die TGA“

Durch den Entwurf der neuen DIN 4749 „Terminologie“ (hier) soll eine Eindeutigkeit und eine begriffliche Ordnung der Fachsprache geschaffen und somit die sprachliche Qualität der TGA- und LüKK-Normen gesichert werden. Dazu schickte der Normenexperte Prof. Achim Trogisch der Redaktion folgende kritische Stellungnahme.

Der im Mai erschienene Entwurf der DIN 4749 legt die Terminologie für den Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung fest (44 Seiten). Er soll die terminologische Grundlage für alle DIN-Normen im Bereich der Heizungs- und Raumlufttechnik und deren Sicherheit bilden. Seit Oktober 2015 gibt es aber mit der VDI 4700 „Begriffe der Bau- und Gebäudetechnik“ bereits eine analoge technische Regel. Sie ist mit fast 190 Seiten sehr umfangreich und detailliert. Die darin aufgeführten Begriffe sollen für die Erstellung und Anwendung von technischen Regeln dienen. Für den Autor ergibt sich die Frage, warum es über die VDI 4700 hinaus noch des Entwurfs der DIN 4749 bedarf. Die Antwort könnte in den beiden unterschiedlichen Anwendungsbereichen liegen.

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Unverständlich bleibt auch, dass die DIN 4749 keinen Verweis auf die VDI 4700 enthält. Das Ziel beider Dokumentationen ist doch, dass sowohl in Regeln der Technik als auch in wissenschaftlichen Publikationen eine einheitliche Terminologie von Begriffen verwendet wird. Aber dies scheint leider graue Theorie zu sein. Sowohl in DIN-Normen und VDI-Richtlinien als auch in Beiträgen in TGA-Fachzeitschriften zeigen sich immer wieder fachliche Begriffsbildungen, die unpräzise und ungenau sind. Beispiele sind Wärmetauscher statt Wärmeübertrager, reversible Wärmepumpe, uni- und bidirektionale ventilatorgestützte Lüftungsanlage. Der in der Einleitung der VDI 4700 zitierte Spruch von Konfuzius „wenn die Begriffe nicht richtig sind, so kommen die Worte nicht zustande. Stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zustande“ ist treffend und sollte Berücksichtigung finden.

Zum Entwurf der DIN 4749
Während VDI 4700 Begriffe definiert und interpretiert, beschränkt sich die DIN 4749 auf eine kurze, oft prägnante Beschreibung mit unter anderem zugehörigen Formelzeichen und Anmerkungen zum Begriff und den anzuwendenden Einheiten. Positiv ist die Angabe von Begriffen, die nicht mehr verwendet werden sollen (deklariert als „abgelehnt“). Ein Beispiel dazu ist Luftwechsel anstelle von Luftwechselrate, Lüftungsrate, Luftaustausch.
Leider fehlen in der Norm aber einige wichtige Begriffe, wie „Kälteanlage“, „Rückkühler“, „Wärmeübertrager“, „Wärmepumpe“, „hybride Lüftung“.
Beim Begriff „Klimaanlage“ werden die neuen Begriffe der DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ nicht berücksichtigt. Hier fehlt in den Anmerkungen ein Hinweis.
Obwohl bei den Formelzeichen auch auf die DIN EN ISO 8000 Blatt 5 (08/2013) (nicht mehr aktuell) Bezug genommen wird, gibt es gerade bei den neu erschienen DIN-EN-Normen zur Gebäudeeffizienz zum Teil gravierende Abweichungen.

Daraus folgt:
Das Nebeneinander von zwei Richtlinien zur Terminologie der TGA ist für mich unverständlich. Es wäre wünschenswert, wenn es gelänge, bei der redaktionellen Erarbeitung von Regeln der Technik und auch in Beiträgen in TGA-Fachzeitschriften einen einheitlichen Sprachgebrauch zu finden.

Autor
Prof. (em.) Dr.-Ing. Achim Trogisch, HTW Dresden, Fakultät Maschinenbau, Lehrgebiet TGA

Artikelnummer: cci66933

2 Kommentare zu “Prof. Trogisch: Anmerkungen zum Entwurf der DIN 4749 „Terminologie für die TGA“

  1. Liebe Leser, als Obmann der VDI 4700 (als wir im Jahr 2003 mit der TGA-Terminologie begannen, hieß der Vorsitzende noch so) möchte ich mich zu beiden Anmerkungen äußern.
    Der Schlusssatz von Prof. Dr. Trogisch (vielen Dank dafür!) beschreibt die Motivation des kleinen Teams im VDI:
    „Es wäre wünschenswert, wenn es gelänge, bei der redaktionellen Erarbeitung von Regeln der Technik und auch in Beiträgen in TGA-Fachzeitschriften einen einheitlichen Sprachgebrauch zu finden“.
    Begonnen hatte es mit einer Feststellung, dass im VDI Regelwerk der TGA viele Begriffe unterschiedlich und schlecht definiert waren. Daher übernahm ich mit Peter Lein (Berlin) die Aufgabe, das vorhandene Regelwerk zu sichten und alle Widersprüche bzw. schlechten Definitionen zu korrigieren. Da wir parallel auch die Begriffe (gleicher Bedeutung) des DIN NHRS prüften, mussten wir feststellen, dass es dort noch schlimmer war. 2008 brachten wir den ersten Gründruck der VDI 4700 heraus. Bei der Arbeit hielten wir uns strikt an die internationalen Vorgaben (ISO/CEN/DIN) für das Aufstellen von Begriffen (= Benennung und Definition). Da diese aber den veralteten Vorgaben der hauptamtlichen VDI Terminologen nicht entsprachen, wurde viel Blindleistung verbraten. Auch den Spruch von Konfuzius (von Peter Lein eingebracht) wollte man uns konfiszieren („gehört nicht in eine Richtlinie“). Im ersten Entwurf fehlten viele Begriffe der Raumlufttechnik, denn diese wurden vor langer Zeit als „VDI Lüftungsregeln“ vom DIN übernommen und fehlten daher bei unserer Arbeit. Das wurde im Einspruchsverfahren korrigiert und mit großer Hilfe von Prof. Dr. Fitzner und Prof. Dr. Bach ergänzt – auch hier tauchte wieder das Begriffe-Problem des DIN NHRS auf. Also kommunizierte ich dieses dem NHRS Beirat. Peter Lein und ich erklärten uns bereit, im Einvernehmen mit dem VDI dem DIN bei der Bereinigung zu helfen. Am 19.05.2010 startete das Terminologieprojekt beim NHRS. Es waren anfangs hauptsächlich Experten der Wärmeerzeuger-Hersteller dabei – das ist dem Werk DIN 4749 heute anzumerken. Da hauptsächlich Produkte definiert wurden, die wir in der VDI 4700 nicht hatten, war die „Welt in Ordnung“. Bei Überlappungen brachten wir die VDI-Definition ein. Leider hat DIN im Entwurf auf eine Quellenangabe verzichtet – aber im Gegenzug vorher vom VDI Lizenzgebühren für die Übernahme der wenigen „guten“ Definitionen verlangen wollen. Mit einem juristischen Trick konnten wir das vermeiden. 2013 war dann der 2. Gründruck der VDI 4700 fertig und die Bearbeitung zum Weissdruck dauerte wegen der vorbeschriebenen Probleme (Anpassung an internationale Normen) noch bis 2015. In der Zwischenzeit habe ich mich (mit 70) aus der Normungsarbeit zurückgezogen. Bei der DIN 4749 konnte ich nur noch korrespondierend mitwirken.
    Nun zu Kollegen Haser:
    Die VDI Regelwerke sollen keine Belastung, sondern eine Hilfe für technisch korrektes Arbeiten sein. Die Terminologie ist insbesondere für die anderen Regelsetzer relevant, um Widersprüche und Fehlinterpretationen zu vermeiden – siehe Konfuzius.
    Wenn aber die Regelwerke von Auftraggebern falsch „gelebt“ (oder missbraucht) werden und der gesunde Menschenverstand (sofern er denn da ist) außen vor bleibt, ist beiden Seiten nicht mehr zu helfen, auch nicht mit den besten allgemein anerkannten technischen Regeln.
    Die Widersprüche zwischen einigen Regelwerken kommen natürlich auch daher, dass einander im Wettbewerb stehende „interessierte Kreise“ diese verfassen und keiner eine Überlappung erkennt oder erkennen will.
    Schlusssatz frei nach DIN EN 1610: „…korrekturen dürfen niemals durch örtliches Herummurksen erfolgen.“ (siehe Seite 163 im BauUnwesen-Buch – bei unserem Verlag erhältlich).

  2. Wieder eine Richtlinie, die kaum jemand in der Praxis kaufen wird!
    Die Verantwortlichen sollten sich überlegen welchen finanziellen Aufwand es jährlich bedeutet sich alle Normen und Richtlinien zu besorgen, zu lesen und im Betrieb umzusetzen.
    Ein Ingenieurbüro sollte planen und produktiv arbeiten und nicht 20 bis 30% der Arbeitszeiten damit verbrauchen um alle Richtlinien, die ein Projekt betreffen könnten, zu suchen, zu kaufen und zu lesen.
    Wenn man dazu noch das Verbot der internen Vervielfältigung für diese Dokumente dazuzählt, hat VDI und DIN einen Koloss geschaffen, der die Arbeit oft mehr behindert als nutzt und den nur noch Spezialisten im Detail kennen, zumal alle wirklichen Innovationen noch in keiner Richtlinie beschrieben sind.
    In der Folge erhalten viele innovative Planer, die sich nicht korrekt gegenüber dem Bauherr absichern (DIN und/oder VDI-Richtlinie xxxx sind nicht Bestandteil der Planung), bei einem guten Anwalt eines Investors die Bezüge gekürzt, weil ihre Planung nicht allen Richtlinen entspricht.
    Extrem ausgedrückt gilt:
    Richtlinien werden benötigt um es Anwälte und Investoren zu ermöglichen, die Bezüge von Planungsbüros zu kürzen.
    In meinen 46 Jahren im Beruf habe ich persönlich nur sehr wenige Richtlinien gelesen und auch noch keinen Prozess wegen mangelhafter Planung führen müssen. Aber ich kenne viele Bauvorhaben bei denen gesunder Menschenverstand und Sachkenntniss mangelhaft waren und da helfen Richtlinien leider sehr wenig, zumal sie teilweise ebenfalls widersprüchlich sind.

    Herbert Haser

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