Bedeutung der Ökodesign-Verordnung beim Austausch eines RLT-Geräts

Im nachfolgenden Beitrag geht es darum, ob auch beim Austausch eines bestehenden RLT-Geräts – unter oft beengten Platzverhältnissen – die Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für RLT-Geräte in allen Details zu erfüllen ist oder ob es dazu Ausnahmeregelungen gibt.

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Die Aufgabenstellung als Beispiel

Bei einem größeren Bürogebäude soll das bisherige zentrale Zuluft-Abluft-Klimagerät (Baujahr 1987, Luftleistung 15.000 m³/h, Luftgeschwindigkeit im Gerät etwa 2,8 m/s) gegen ein neues, energieeffizienteres ausgetauscht werden. Die Platzverhältnisse im Technikraum sind aber beengt, sodass ein neues Gerät keine größeren Abmessungen als das bisherige haben darf. Der Betreiber befürchtet nun, dass ein neues Gerät mit gleichen Luftleistungen die Anforderungen der Ökodesign-RLT-Verordnung  nicht erfüllen wird. Gibt es dazu in derVerordnung  Ausnahmeregelungen für den Austausch von Bestandsanlagen? Wie sollte man vorgehen?

Die Frage beantworten Dr.-Ing. Manfred Stahl und Claus Händel, Fachreferent beim Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und technischer Sekretär beim europäischen RLT-Geräte- und Ventilatorenverband EVIA.

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Artikelnummer: cci42384

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4 Kommentare zu “Bedeutung der Ökodesign-Verordnung beim Austausch eines RLT-Geräts

  1. Wenn sich die Vorgaben der EU-VO auch auf wesentliche Umbauten („Inverkehrbringen“) beziehen sollten, habe ich noch eine andere Ungereimtheit in der EU- Richtlinie (VO) 1253/2014 entdeckt. Sie behindert sogar den technischen Fortschritt:

    – Ein sinnvollerweise (nicht erst seit dem Klimaprotokoll von Paris) dringend notwendiger Austausch der Ventilator-Motoreinheit auf Energie effizientere Bauteile bei den vielen in Europa vorhandenen Altanlagen ist nicht möglich, weil der so definierte SVL (nur für Filter und WRG-Bauteile gültig) gleich (hoch) bleibt.

    – Eine völlig neuartige Gerätebauart (mit Teilstrombildung) wird durch die halbherzigen Vorgaben der EU verhindert. Da der definierte SVL sich nur auf WRG und Filter bezieht, kommen die Vorteile beim SVL gesamt intern (bezogen auf a l l e im Einzelfall pro Klimazone notwendigen Luftbehandlungsbauteile) und technisch „gute“ oder „weniger gute“ Bauteilausführungen“ nicht zur Geltung.

    Bei der Teilstrombildung, wo die nur ganz s e l t e n (zumindest in der Klimazone München u. ä.) aktuell benötigten thermischen Luftbehandlungsmodule zumeist nur mit einem Teilstrom (dabei ist das Bauteil thermisch nicht aktiv) durchströmt werden und stets interne Luftmischungen im Klimagerät gebildet werden, sinkt der definierte SVL zu wenig, aber der SVL gesamt gewaltig.

    Bei strenger Auslegung der VO dürften daher die unten beschrieben Verbesserungen (wesentlicher Umbau oder Erneuerung eines gleichgroßen besseren Gerätes) gar nicht vorgenommen werden,
    obwohl gerade sehr viele A l t a n l a g e n so verbessert werden könnten !

    Bei vielen Altanlagen ist ein Austausch der dort vorhandenen „kleinen“ RLT – Altgeräte auf größere Geräte am g l e i c h e n Platz, die sowohl der EU- Richtlinie (VO) 1253/2014 als auch den neuesten Vorgaben des RLT-Herstellerverbandes entsprechen (? größere Geräte ? größere Durchtrittsgeschwindigkeiten bei Klimageräten ?kleinere Luftwiderstände ? kleinere Ventilatorantriebsleistungen), gar nicht möglich.

    Bei Nutzung der T e i l s t r o m b i l d u n g mit gleichzeitiger Verbesserung der Ventilator/Motoreinheit wäre das aber möglich. Wenn man das RLT – Altgerät umbaut oder besser (wenn wirtschaftlich vertretbar) ein g l e i c h großes neues Klimagerät mit Teilstrombildung einsetzt, würde man eine große Menge an Elektrischer Arbeit (Strom) sparen.

    Ich habe dazu mal ein Beispiel für ein Klimagerät (mit V Nenn = 3,33 m3/h) zur Lufterneuerung in einer Versorgungszone bei der Klimazone München gerechnet mit den dort notwendigen Luftbehandlungen wie Filtern und zumeist Wärmerückgewinnung (beliebige Art) plus ggf. gelegentlich notwendiges Nachheizen, Kühlen und ggf. Entfeuchten.
    Dabei habe ich die statistisch bekannten Klimadaten für München zugrundegelegt und für jeden notwendigen Luftaufbereitungsfall (Luftkonditionierung je nach aktueller Außenluft) die Luftwiderstände berechnet und daraus den Jahresmittelwert für den gesamten Luftwiderstand im RLT- Gerät und daraus resultierend die Ø Ventilator – Antriebsleistung für das gesamte RLT- Gerät (vorerst ohne externe Widerstände) gebildet. Ich bin bei diesem Beispiel davon ausgegangen, dass die relative Feuchte im Raum nicht über 55% liegen soll, weshalb hierbei mehr Entfeuchtungs- als reine Kühlstunden erforderlich sind.

    Dabei habe ich sowohl den gem. EU- Richtlinie (VO) 1253/2014 (meines Erachtens unzureichend definierten) SVL (nur für Filter und WRG) berechnet, als auch den für mich als Planer wichteren SVL g e s a m t (für alle notwendigen Luftaufbereitungsmodule für die Verwendung in der Klimazone München) ermittelt.

    Ergebnis für saubere Filter gerechnet:

    Ein Umbau oder eine Erneuerung des Altgerätes mit gl e i c h e r Größe und jeweils V = 3,33 m3/s) auf Energie effizienteren Antrieb mit Teilstrombildung verbessert den SVL per Definition nur von 2.142 auf 2.035 W pro m3/s) , aber den SVL gesamt von 3.270 auf 2.344 W pro m3/s !!!

    Ein nur geringfügig größeres Gerät (ein halbes Filtermodul breiter oder höher) mit Teilstrombildung kommt beim definierten SVL auf 984, ein gleich großes Gerät mit Wärmerückgewinnungsbypass und ansonsten üblicher Reihenanordnung der thermischen Luftbehandlungnsmodule kommt auf 901 W pro m3/s,

    während der SVL gesamt diese Werte ergibt:
    Gerät mit Teilstrombildung = 789 W pro m3/s
    übliches Gerät mit Bypass bei der WRG = 1.123 W pro m3/s

    Ich habe eine Stellungnahme zur EU-Richtlinie (VO) 1253/2014 verfasst und werde sie in kürze an die EU schicken. Interessenten kann ich die derzeitige Fassung gerne zur Verfügung stellen. Vielleicht könnte der Artikel auch im CCI-Wissensportal oder in der CCI-Zeitung erscheinen.

    Energie.Controlling.Loose, Weilheim

  2. Hallo Herr Stahl,

    ihr Ansatz unter Punkt 4 ist sicherlich eine mögliche Lösung, jedoch sehe ich dann an dieser Stelle den Anlagen-Errichter vollständig in der Pflicht und auch in der Haftung.
    Man könnte natürlich das Vorgehen mit dem Nutzer schriftlich fixieren, kommt aber aus Haftung und Nachbesserung ( wenn man denn erwischt wird) sicherlich nicht heraus. Das gleiche gilt wahrscheinlich auch für die Geräte-Sanierung, wenn das gesamte Innenleben (Filter,WRG,Ventilatoren) ersetzt wird ist das ein „Neugerät“. Aber diese Grauzone muß dann vorab mit dem Ministerium diskutiert werden und das auch wohl für jeden Einzelfall.

    Frohe Weihnachten und Guten Rutsch an alle

    Rolf Tschersich, Hubert Niewels GmbH

  3. Sehr geehrter Herr Stahl
    hier bleibt mir nur eines zu sagen:
    Die Norm ist im Bezug auf die unzähligen Bestandsanlagen als völlig weltfremd anzusehen.
    Sie wird dazu führen, dass nur noch die zwingend notwendigen Erneuerungen durchgeführt werden. Wie wollen Sie einem Kunden klar machen, dass er nicht nur die Anlage erneuert, sondern auch noch eine neue Technikzentrale zu bauen hat. Was würden Sie dann machen/sagen ???
    Hierdurch wird eine energierelevante Reduzierung durch Anlagen im Bestand auf Jahre verhindert.
    Ich frage mich bei dem ganzen Normenwust der mittlerweile in unserer Branche vorhanden ist, WANN werden solche Normen wieder von Fachleuten und Praktikern gemacht und nicht von irgendwelchen Fantasten in Brüssel. Erschreckend das Ganze !!
    Trotzdem wünsche ich allen Kollegen und der Redaktion ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch

    Helmut Schmitt

  4. Sehr geehrter Herr Stahl,

    ich (und auch viele bekannte Anlagenbauer und Planer, mit denen ich mich häufig austausche) finde es wirklich gut, endlich auch von Ihrer, ich darf es vielleicht mal halboffizieller Seite nennen, Ansätze von Kritik an EU Gesetze, DIN oder VDI Vorschriften, zu hören.

    Seit vielen Jahre habe ich den Eindruck, dass wir mittelständischen Anlagenbauer (ca. 45 Mitarbeiter in der Lüftungsbranche) in einer Parallelwelt leben, bzw. die Ersteller der DIN und VDI Richtlinien die Bodenhaftung und den Realitätssinn verloren haben.

    Aufgrund mannigfaltiger Bestimmungen und Vorschriften, Weiterbildung und Ausbildung, Überprüfung, ärztliche Untersuchungen, etc., etc., bin ich mittlerweile überzeugt, unsere 45 Mitarbeiter zumindest ein Jahr ohne irgendwelche Kunden beschäftigen zu können.

    Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team ein gerusames Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

    Mit freundlichem Gruß

    Holger Kellenbenz, Kellenbenz Lüftungsbau GmbH

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