Anforderungen an Hygieneinspektionen von RLT-Anlagen

Die Luftqualität in geschlossenen Räumen hängt vom technischen und hygienischen Wartungszustand der raumlufttechnischen Anlage ab. RLT-Anlagen müssen so betrieben und instandgehalten werden, dass sie die hygienischen Anforderungen dauerhaft einhalten. Die Neufassung der VDI 6022 zum 1. Januar brachte einige Änderungen bei der Durchführung von Hygieneinspektionen in raumlufttechnischen Anlagen mit sich, die Dienstleister nun umsetzen müssen.

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Artikelnummer: cci69007

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4 Kommentare zu “Anforderungen an Hygieneinspektionen von RLT-Anlagen

  1. Ich finde es schade, dass die Werbung eines Dienstleisters, welcher die Mitbewerber schlecht macht, (Zitat: Da die Untersuchung jedoch
    aufgrund der Nährmedien und der Kultivierung relativ teuer in der Durchführung ist, verzichtete bisher so
    mancher Billig-Anbieter unter den Dienstleistern darauf), als Fachbeitrag unter der Rubrik Technikwissen landet. Das ist keine seriöse Platzierung für so einen Beitrag

  2. Angesichts des Ist-Zustandes in unserem Gewerk ist keine Übertreibung übertrieben genug, um den Zustand zu beschreiben und eine Sensibilisierung für das Thema zu Erreichen. Was hier an lungengängigem Dreck in die Gebäudeinsassen gepumpt wird, spottet jedem Regelement, der Zustand von Anlagen nach dem „dritten Umbau“ wird unter dem Deckmantel des Bestandsschutzes über den Lebenszyklus bis zu Absurdität gebracht, die Hausmeister-Großunternehmen haben die Hege und Pflege dieses Zustandes scheinbar langfristig übernommen.
    Und real gibt es kein wirtschaftliches oder rechtliches Risiko für Bauherren, Investoren, Wirtschafter, Mieter und Betreiber in der Privatwirtschaft.
    Vereine, Verbände und Berufsgenossenschaften extrudieren zwar einen kontinuierlichen Strom von Richtlinien und Regeln, welche dem Anlagenbau schon 10 Jahre vor der Erhebung zum“ Stand der Technik“, als solcher zwecks Gewinnung kostenfreier Mehrleistungen vor die Schlusszahlung gelegt werden, aber nach Abnahme kommt nichts mehr als Betriebskostenreduktion. Was also tun, um das gesetzte Regelement Wirklichkeit werden zu lassen?

    Schnell kommt der Vorwurf „Panikmache zur Umsatzsteigerung“
    Der Marktpreis liegt gefühlt 60% unter dem Istaufwand nach Regelement
    Schadenersatzklage riskieren wenn, aufgrund ihrer Zustand-Feststellung, Betreibern Pflichtverletzung angelastet wird?
    Marktbegleiter schlecht machen?
    Nach den Gesetzmäßigkeiten der freien Marktwirtschaft ist die Unternehmerschaft handlungsunfähig.
    GreenPaece aufrufen, Luftatmer im umbauten Raum „zu retten“?
    Zustandsbilder viral schicken mit Zielrichtung Arbeitnehmer und Laden-, Hotel-, und Gaststättenkunden sowie Veranstaltungsbesucher?
    Besser wäre, das Regelement auf ein vernunftbegabtes und kostenbewusstes Niveau mit Realitätsanspruch zu bringen und eine Überwachung nach Muster der Feuerstätten aufzusetzen.

  3. Leider ist dieser Beitrag vorschnell veröffentlicht worden.
    So sind einige Fehler enthalten.
    Unter Punkt 7.5 steht, dass die VDI 6022 selbst keine Gefährdungsbeurteilung fordert. Sie ist sinnvoll, keine Frage, aber dann doch eher für Menschen am Wirkort und nicht für das Reinigungspersonal. Sie brauchen das nach der Gefahrstoff- und Biostoffverordnung sowieso.
    Schon seit 2006 werden 2 Nährmedien für die Abklatschuntersuchungen gefordert. Auch 2018 sind dafür noch keine qualitativen Auswertungen vorgeschrieben. Dies ist leider nur für die Luftkeimuntersuchungen so. Hier wird aber von Fachleuten mit drei Nährmedien beprobt.
    Es gibt kein Blatt 1.3 zur Reinigung von RLT-Anlage mehr. Es wurde in das Blatt 1 integriert.
    Bekommt man nach einer Hygiene-Inspektion von GESEC gleich ein Angebot zur Reinigung der Anlage von einem Hygieniker? Das finde ich etwas überzogen und beängstigend.
    So viele Umlaufsprühbefeuchter gibt es nicht mehr. In den Schulungen Kat. A und B kennt kaum noch ein Teilnehmer diese Befeuchter. Sie werden, meiner Meinung nach, in der Richtlinie etwas überbewertet, während z.B. Ultraschallbefeuchter überhaupt nicht erwähnt werden.
    Ich wäre vorsichtig mit der Desinfektion. Saubere mikrobiostatische Oberflächen müssen nicht desinfiziert werden, solange kein sichtbarer Schimmelbefall vorlag. Es wird ein steriles System vorgegaukelt, das es nicht gibt und das wir nicht brauchen.
    Schade eigentlich, dass dies eher Werbung als Information ist.

    Stefan Burhenne, Hydroclean GmbH & Co. KG, Stromberg

  4. Schade,im Vorspann wird ein Fachbeitrag angekündigt, der aber keiner ist.
    Meiner Ansicht nach ist dieser Beitrag eine Werbemaßnahme eines
    Dienstleisters.
    Eine fachlich fundierte Quintessenz aus diesem Beitrag erschließt sich mir nicht.
    Im Gegenteil: Hier wird Panikmache und Übertreibung als Fachkunde verkauft.
    Wir beschäftigen uns über Jahre mit RLT Anlagen in Gebäuden des
    Gesundheitswesen, bis hin zu OP Anlagen und Laboren aller Kategorien. Unsere Erfahrung ist, jede Anlage differenziert zu sehen und dann entsprechend zu agieren.
    Auch die VDI 6022, die durchaus sinnvoll und unbedingt angebracht ist, ist inzwischen überfrachtet mit unpraktikabeln
    Forderungen, die durch clevere Lobbyisten eingebracht worden sind.

    Helmut Gosert, Anlagenbau Brisch, Waldrach

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