RÜCKBLICK SCHULUNGEN

Prüfung vom Lüftungsanlagen durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige

Technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden wie z. B. Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzüge, Feuerlöschanlage oder Brandmeldeanlagen können gemäß dem Baurecht der Länder als prüfpflichtige (sicherheits-) technische Anlagen und Einrichtungen eingestuft werden.
Wirksamkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Prüfsachverständige bestätigt werden. Können diese Prüfungen und die Mängelfreiheit der Anlagen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde nicht nachgewiesen werden, ist rein formal die Nutzung des Gebäudes nicht zulässig.

"Das Seminar war informativ und interessant, Sehr gut verständlich und nachvollziehbar, Erwartungen an das Seminar wurden erfüllt."

War sehr kurzweilig und informativ und mit Bildern aus der Praxis ergänzt.

Ingo Haase, Dekra Automobil GmbH

Das Seminar war sehr informativ besonders durch die offene Diskussion.

Axel Puchas, Alfred Gruca GmbH

Referenten gut, weitere Themenwünsche: Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 stärker berücksichtigen

Gert Hintenach, Energieberatung & Gebäudetechnik

Gut.

Wilfried Piontkowski, Promat GmbH