- Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt
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Außerdem: Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
(Abb. © kamasigns/stock.adobe.com) Die Bundesregierung hat am 13. März den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (19/8285) vorgelegt. Ziel ist es, die Fachkräftesicherung „durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren“. Künftig sollen alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene „Engpassberufe“ soll entfallen. Für Fachkräfte mit Berufsausbildung soll zudem die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung geschaffen und für fünf Jahre befristet erprobt werden. Zudem soll der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung erweitert und attraktiver gestaltet werden.
Auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden, allerdings verbunden mit der Möglichkeit, bei Veränderungen des Arbeitsmarkts die Vorrangprüfung wieder einzuführen. Diese neue Regelung soll für fünf Jahre befristet erprobt werden.
Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass sich der Fachkräftemangel zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt habe. Die Zahl der offenen Stellen sei aktuell auf rund 1,2 Mio. angestiegen. Dabei fehlen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen. Die demografische Entwicklung werde dies noch verstärken.
Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Die Bundesregierung hat am 13. März zudem den Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (19/8286) vorgelegt. Er zielt auf langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen, die für bestimmte Ausländer „einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen“. Dabei geht es um Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder durch eine „nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)“. Wie die Bundesregierung ausführt, habe sich in den vergangenen Jahren in Deutschland die Zahl der Asylbewerber erhöht, die ausreisepflichtig sind, „aber aus tatsächlichen, rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Duldung erhalten“. Mit Stand vom November 2018 habe es 178.966 Personen mit einem Duldungsstatus gegeben.
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Artikelnummer: cci69856
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