EU unterstützt Verwendung von Propan – Verbot von R32 steht im Raum

Die Europäische Kommission unterstützt die Verwendung von Propan (R290) in kleinen Split-System-Klimaanlagen und stellt gleichzeitig das synthetische Kältemittel R32 in Frage.

Messestand auf der Euroshop 2017 für R290 (Propan) und R744 (CO2). (Abb. © cci Dialog GmbH) In einem neuen Bericht der Europäischen Kommission heißt es: „Es scheint technisch möglich zu sein, F-Gase heute in neuen Single-Split-Klimaanlagen mit einer Kälteleistung bis 7 kW durch die Verwendung des Kältemittels R290 (Propan) zu vermeiden, es sei denn, nationale Gesetze oder Vorschriften verbieten seine Verwendung“. Dies schrieb die Cooling Post am Montag.
Darüber hinaus befürwortet der EU-Bericht das Ende von R410A in kleinen Splitgeräten. „Somit werden Kältemittel mit einem GWP >750 in neuen Anlagen in kleinen Einzelsplitsystemen nicht mehr benötigt, es sei denn in Anwendungen, in denen die Verwendung eines brennbaren Kältemittels durch Bauvorschriften und andere gesetzliche Anforderungen verboten ist“, heißt es darin.
Der Bericht „The availability of refrigerants for new split air conditioning systems that can replace fluorinated greenhouse gases or result in a lower climate impact“ (Die Verfügbarkeit von Kältemitteln für neue Split-Klimaanlagen, die fluorierte Treibhausgase ersetzen oder zu einer geringeren Auswirkung auf das Klima führen können) basiert auf den Ergebnissen einer von Öko Recherche durchgeführten Untersuchung.
Europa hat das A2L-Kältemittel R32 schnell in kleinen Splitgeräten übernommen, da viele Hersteller die Lieferung von R410A-Geräten eingestellt haben. Die Europäische Kommission schätzt, dass R32 im Jahr 2019 in den meisten Ländern einen Marktanteil von 80 % erreicht hat.
Es gibt jedoch Hindernisse für die Akzeptanz von brennbaren Kältemitteln in bestimmten europäischen Ländern. In Italien und Spanien wurden die Bauvorschriften und Installationsanforderungen in den letzten zwei bis drei Jahren geändert, um die Verwendung einiger brennbarer Kältemittel wie R32 zu erleichtern.
In Frankreich hat sich die nationale Gesetzgebung über die Verwendung entflammbarer Kältemittel in öffentlich zugänglichen Gebäuden im Jahr 2019 weiterentwickelt, enthält aber immer noch gewisse Einschränkungen, je nachdem, ob es sich bei dem Kältemittel um A2/A2L oder A3 handelt. Im Falle von Hochhäusern ist die Verwendung der Kältemittel A2/A2L und A3 verboten, aber einige Arbeiten an der entsprechenden Gesetzgebung sind noch im Gange, sagt die Kommission. Etwa 60 % der Split-Systeme, die 2019 auf den französischen Markt gebracht wurden, verwendeten R32. Es wurde ein Fahrplan aufgestellt, und alle Hersteller sollen sich verpflichtet haben, vor 2022 ein Kältemittel mit GWP <750 in Split-Systemen mit einer Kältemittelfüllung <3 kg zu verwenden.
Fazit der Cooling Post: Wie von vielen vorhergesagt, könnte dies zu einem letztendlichen Verbot von R32 in diesen Produkten führen. Die Kommission erläuterte: „Eine weitere signifikante Reduzierung der GWPs von Alternativen auf zum Beispiel unter 150 könnte mittelfristig in kleinen Single-Split-Systemen möglich sein“.

Artikelnummer: cci91262

Schreibe einen Kommentar

E-Paper