Knapp 70 Teilnehmer kamen zur „Fachtagung zur Änderung des Baurechts nach EuGH-Urteil“, die die TÜV Süd Industrie Service GmbH am 10. Oktober im Audi-Forum in Neckarsulm veranstaltete. cci Branchenticker war auch dabei.
Tagungspause in einem Ambiente, das manches Herz höher schlagen ließ. Die Audi-Ausstellungshalle bot einige Schmankerl, so z. B. den Audi R8 5.2 FSI quattro, ein zweitüriges Coupé mit 525 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 316 km/h. (Abb. cci Dialog GmbH) Über die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 16. Oktober 2014 zum freien Warenverkehr von Bauprodukten auf das deutsche Baurecht informierte Dipl.-Ing. Peter Vogelsang, Leiter Produkt- und Qualitätsmanagement, Fachbereich Gebäudetechnik bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH und Mitglied der Sachverständigenausschüsse des DIBt für Lüftungs- und Entrauchungsanlagen. RA Christian Hofer, Oberste Baubehörde im bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, stellvertretender Leiter des Sachgebiets IIB4 „Bayerische Bauodnung“ vertritt unter anderem als Leiter der juristischen Arbeitsgruppe die 16 Bundesländer bei den Gesprächen mit der europäischen Kommission. Er referierte zu den Hintergründen der Änderung des Bauproduktenrechts und zur Schaffung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und stellte in Aussicht, dass die (meisten) Bundesländer die neue Bauordnung und damit auch die VV TB im ersten Halbjahr 2018 veröffentlichen werden.
Nur noch bis dahin haben Planer und Errichter Zeit, sich zu informieren, was nicht ganz einfach ist, da manche Fragen immer noch nicht geklärt sind. Bayern wird zum Beispiel eine eigene Bay VV TB einführen.
Zwei weitere informative Vorträge befassten sich mit den Novellierungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR; Referent: Dipl.-Ing. Manfred Lippe) und der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR, Referent: Vogelsang). Fazit: Wie man diese trockene Themen so kurzweilig behandeln konnte, ist schon bemerkenswert.
Artikelnummer: cci55264
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