Dienstag ist Normentag. In der heutigen Frage eines Lesers geht es um die Mindesteffizienz von Ventilator-Motor-Systemen gemäß der neuen Ökodesign-Richtlinie 1253/2014 für RLT-Geräte.
Die Frage des Lesers lautet:
„Ich habe nun schon häufiger gehört und gelesen, dass die Ökodesign-Richtlinie für RLT-Geräte für Nichtwohngebäude Mindesteffizienzwerte für Ventilatoren in Höhe von 57 % (2016) und 63 % (2018) vorgibt. Dazu finde ich aber in der Richtlinie keine Aussage, denn dort steht im Anhang III lediglich eine Forderung für ELA-Geräte (Ein-Richtung-Lüftungsanlagen = Nur-Zuluft- oder Nur-Abluft-Geräte) wie folgt:
Für ELA-Geräte beträgt die Mindestventilatoreneffizienz (inkl. Motor und Steuerung)
Leistung | P ≤ 30 kW | P > 30 kW |
---|---|---|
2016 | 6,2 % • ln(P) + 35 % | 56,1 % |
2018 | 6,2 % • ln(P) + 42 % | 63,1 % |
Sind diese Forderungen auch auf gekoppelte Zu-/Abluft-RLT-Geräte übertragbar?“
Manfred Müller Auf Anfrage der Redaktion beantwortet diese Frage Dipl.-Ing. Manfred Müller, Rosenberg Ventilatoren GmbH und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Lüftung in Nichtwohngebäuden“ beim europäischen RLT-Geräte- und Ventilatorenverband EVIA. Seine interessante Antwort lesen Mitglieder von cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci40889.
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Artikelnummer: cci35278
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