Juristischer Leitfaden zu BIM

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Welche Auswirkungen die Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) auf Verträge und Honorare hat, erklärt ein Leitfaden der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

(Abb. Titrelbild der Broschüre der AKNRW) Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner hat die Architektenkammer NRW Ende Oktober den juristischen Leitfaden „BIM – Building Information Modeling“ für den Umgang mit BIM erarbeitet. Die 28-seitige Broschüre liefert Vorschläge zu Honorarvereinbarungen und Urheberrecht, Vertragsklauseln und Regelungsvorschläge sowie zu Verantwortlichkeit und Haftung im Umgang mit BIM. Zudem zeigt sie anhand praktischer Beispiele auf, wo und wie Architekten zusätzliche Honorare vereinbaren können.

Der Leitfaden ist kostenlos erhältlich auf der Website der Architektenkammer NRW. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink zum Leitfaden auf Seite 2.

Artikelnummer: cci44214

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