Ein Leser hat eine Frage aus dem Bereich der Küchenlüftung.
Der Leser schreibt:
„Eine Kollegin plant derzeit den Umbau eines Bestandsgebäudes. In diesem gibt es eine Großküche, die von einer Zuluftanlage im Keller versorgt wird. Die Abluft wird über Dunstabzugshauben abgesaugt und über das Abluftgerät über Dach abgeführt. Nun soll nur das Zuluftgerät getauscht werden. Welchen Anforderungen muss dieses Zuluftgerät gerecht werden?
Eine Wärmerückgewinnung ist in der Bestands-Zuluft- und Abluftanlage nicht vorhanden, da dies baulich nicht möglich war.
Nach meinem Empfinden wird die Zuluftanlage nun als eigenständige Einrichtungs-Lüftungsanlage betrachtet und nicht, wie es sonst wäre, als Zweirichtungslüftungsanlage, da die Abluft über Dunstabzugshauben abgesaugt wird und damit unter die Ausnahmeregelung der Ökodesign-Richtlinie fällt.“
Anbei finden Sie noch eine Handskizze zum geschilderten Fall:
Ich würde gerne erfahren, was Ihre Meinung ist: Wie würden Sie diesen Fall interpretieren?“
Statements bitte an redaktion@cci-dialog.de.
Unsere Rubrik „Leser helfen Lesern“ ist der Platz, an dem Leser, also auch Sie selbst, die Fragen zu einem Bereich der Lüftung- Klima- Kältebranche (LüKK) haben, ihre Frage in die Runde stellen können. Die Frager haben die Möglichkeit, sich mit einem Problem an die Fachöffentlichkeit zu wenden und/oder zu einem bestimmten Thema eine Diskussion anzustoßen. „Leser helfen Lesern“ ist also Ihr Forum. Wir laden Sie ein, es zu nutzen.
Die Antwort von Claus Händel, Technischer Referent, Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Bietigheim-Bissingen, lesen Mitglieder auf Seite 2.
Artikelnummer: cci43948
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