Die Ökodesign-Verordnung für „Nur-Zuluft- oder „Nur-Abluft“-RLT-Geräte

Donnerstag ist Techniktag. In den vergangenen Monaten hat die Redaktion zu der seit Anfang 2016 geltenden Ökodesign-Verordnung EU 1253/2014 viele Beiträge über gekoppelte RLT-Geräte veröffentlicht. Darüber hinaus enthält die Verordnung aber auch Vorgaben für einfachwirkende RLT-Geräte, also reine Zu- oder Abluftgeräte.

(Abb. Wolf) Für einfachwirkende Lüftungsgeräte (Verordnungstext: Ein-Richtungs-Lüftungsanlagen = ELA) definiert die Ökodesign-Verordnung EU 1253/2014 deutlich einfacher aufgebaute Anforderungen als an gekoppelte RLT-Geräte (Verordnungstext: Zwei-Richtung-Lüftungsanlage = ZLA). Während die Verordnung bei der Berechnung der Energieeffizienz von ZLA einen Schwerpunkt auf die Wärmerückgewinnung legt, entfällt dieser Aspekt bei ELA, da diese ja „nur“ Zuluft oder Abluft fördern. Allerdings hat die Verordnung auch für ELA-Geräte einige Hürden, die Fachplaner, Anlagenbauer und Betreiber kennen sollten.

Die Anforderungen an ELA-Geräte und viele Beispielrechnungen dazu hat die Redaktion im Beitrag „Grundlagen: Die Ökodesign-Verordnung für Nur-Zuluft- und Nur-Abluft-Geräte“ zusammengefasst. Mitglieder von cci Wissensportal können den Beitrag aus cci Wissensportal abrufen, wenn Sie die Artikelnummer cci42699 in das Suchfeld eingeben oder direkt dem Link folgen.

Artikelnummer: cci39886

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