Leser helfen Lesern: Ökodesign-Richtlinie – Antworten

Ein Leser fragte nach dem „Bestandsschutz“ für alte neue Komponenten. Hier die Leserantworten

(Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Der Leser fragte:
„Ab 1. Januar 2016 fordert die Ökodesignrichtlinie neue Werte für die Effizienz von RLT-Geräten. Was passiert mit Lüftungsgeräten, die noch in diesem Jahr ausgeliefert werden, der Richtlinie nicht entsprechen, aber erst in 2016 in Betrieb gehen und abgenommen werden?“

Antwort
Der Leser kann beruhigt sein. Wenn die Geräte in 2015 geliefert werden, also in Verkehr gebracht werden, kommt es auf die Inbetriebnahme nicht mehr an. In diesem Fall müssen die Anforderungen der Verordnung (Tier 1 ab 2016) (noch) nicht erfüllt werden.

Die Antworten, unter anderem von Udo Ranner (Geschäftsleitung Huber & Ranner GmbH sowie Vorstandsmitglied Herstellerverband RLT-Geräte), Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup (Geschäftsführender Gesellschafter Howatherm Klimatechnik GmbH sowie Lehrbeauftragter am Umwelt-Campus Birkenfeld, Hochschule Trier), finden Sie in cci Forum.

Artikelnummer: cci35076

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