Am 30. November hat die EU-Kommission im „Winter package – Clean Energy for all Europeans“ gleichzeitig 75 neue Dokumente veröffentlicht. Auf deren Basis sollen europaweit bis 2030 die vorgegebenen Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum verstärkten Einsatz regenerativer Energien und letztlich zu erheblichen Verringerungen von Treibhausgasen um 40 % erreicht werden.
Das Logo zur EU-Energiewende bis 2030 (Abb. EU)
Alle Dokumente sind zunächst Entwürfe (Proposals), die von den EU-Mitgliedsstaaten noch zu prüfen sind. Eventuell gibt es dann dazu noch Anmerkungen oder Korrekturwünsche. Das heißt, dass alle Aussagen in den neuen Richtlinien und Verordnungen noch nicht endgültig sind und zunächst nur Wege zur europäischen Energiewende in den kommenden Jahren aufzeigen. Zudem sind einige der Dokumente auch noch final vom EU-Parlament abzusegnen. Im Winterpaket enthalten sind zum Beispiel ein neuer Entwurf der Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, Auswirkung auf die EnEV), ein neues „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ (Auswirkung auf das EEWärmeG) und eine neue Ökodesign-Richtlinie für Luftheiz- und Kühlprodukte, Prozesswasserkühlsätze und Ventilatorkonvektoren.
Einen ersten, von der Redaktion erstellten Beitrag „Das EU-Winterpaket 2016 zur Energiewende. Teil 1: Allgemeines“, lesen Mitglieder von cci Wissensportal unter Artikelnummer cci52045). In den kommenden Tagen folgen weitere Zusammenfassungen, zum Beispiel zur künftigen EPBD und zur Ökodesign-Richtlinie für Luftheiz-und Kühlprodukte – und da gibt es durchaus Überraschungen!
Anmerkung des Verfassers
Mittlerweile ist mir klar, warum die EU ihre Vorschläge als „Winterpaket“ veröffentlicht hat: weil man wohl den gesamten Winter braucht, um die Dokumente zu sichten und zu prüfen…
Dr. Manfred Stahl
Artikelnummer: cci44191
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