Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen

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Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag stimmte am 14. Dezember dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (18/9958) zu.

(Abb. © K.- P. Adler/Fotolia.com) Der Gesetzentwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Zollbehörden dürfen künftig Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts abfragen. Außerdem sind Verbesserungen in der behördlichen Informationstechnologie geplant. Zu den Maßnahmen gehört auch der Ausschluss von Bewerbern, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Link zum Gesetzentwurf auf Seite 2.

Artikelnummer: cci44233

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