Inwieweit die HOAI sich mit dem freien Wettbewerb in Europa vereinbaren lässt, ist derzeit strittig. Daher hatten wir unsere Leser gefragt: Wie wichtig ist für Sie die HOAI? Hier die Ergebnisse der Umfrage.
(Abb. cci Dialog GmbH) 89 % der Leser von cci Branchenticker, die sich an der Umfrage beteiligten, halten die HOAI für (sehr) wichtig.
So stimmten 119 Leser von cci Branchenticker ab: Die HOAI ist
- sehr wichtig: 81 (68 %)
- wichtig: 25 (21 %)
- weniger wichtig: 9 (7,6 %)
- unwichtig: 4 (3,4 %)
Leserkommentare
- sehr wichtig
– erleichtert die Preisfindung, wenn einzelne Leistungen nicht erbracht werden und mindert einen Streit.
– Der Planer wird dadurch unabhängiger von Interessen bestimmte Fabrikate, zum Erhalt seines Einkommens, durchzusetzen.
– Die HOAI mindert die Anfälligkeit gegen Korruption.
– Die HOAI bewahrt uns vor einer insbesondere in England und Frankreich zu beobachtenden Konzentration auf Großkonzerne mit allen damit verbundenen Nachteilen.
– Offensichtlich hat die EU-Kommission die Absicht, durch die Abschaffung der deutschen Preisverordnungen die typisch deutschen Strukturen zu zerstören und uns auf das Niveau des europäischen Auslands zu ziehen. Dies wird durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen angeblicher Wettbewerbsbehinderung überdeutlich: Denn jeder EU-angehörige Architekt oder Ingenieur kann vom Ausland aus in Deutschland tätig werden, er muss nicht einmal deutsches Preisrecht einhalten. Es kann also überhaupt keine Wettbewerbsbehinderung vorliegen.
– Ohne die HOAI wird ein nicht vorhersehbarer Planungsablauf zu einer Nachtragsschlacht zwischen Planer und Bauherr. Denn welcher Bauherr weiß bei Planungsbeginn, was er wirklich will und braucht.
– Schaut man sich die Lösungen in Ländern an, die keine HOAI haben, stellt man erschreckend oft Schubladenlösungen fest. Die HOAI bietet hierzu zumindest die Grundlage.
– Sie ist keine Bremse, sondern ein Förderer des freien Wettbwerb, des Leistungswettbewerb.
– Wenn die HOAI unter die Unterjochung durch Brüssel fällt, werden Beraterfirmen mit kaufmännischen Interessen den Part der unabhängigen Dienstleistung des Ingenieurs übernehmen.
– Bei der Honorarberechnung wird immer der Preis gedrückt, sodass eigentlich keine HOAI mehr erreicht wird.
– Zur neutralen Preisfindung und inhaltlichen Klärung des vereinbarten Planungsumfanges sehr wichtig. Weniger Rechtsanwälte erforderlich!
- wichtig
– Auch mit HOAI ist das Preisdumping ein großes Thema. Ohne HOAI wird es sicher nicht besser.
– Die HOAI bewirkt auch einen Qualitätswettbewerb.
– Leider denken zu oft Planer bei der HOAI nur an das Honorar und nicht an das Leistungsbild. Bei einem Honorarrechner sollte auch gleich das geschuldete Leistungsbild erstellt werden.
– Ohne HOAI wäre die Vergütung der geistig-schöpferischen-kreativen Leistung dem Kräftespiel des Markts ausgesetzt. Das führt zu einer Vervielfältigung der Streitfälle, bei denen vor allem Anwälte gewinnen, die wiederum eine Gebührenordnung haben bzw. behalten. Das tritt ein bei billigen Planungen, die aber Mängel aufweisen. Darüber hinaus können oft keine Verträge spezifisch aufgestellt werden, da oft zu Anfang der Planungsinhalt noch nicht erarbeit wurde. Weiterhin: Jemand, der billig plant, kann u. U. tagelang an einem Problem sitzen und keine oder eine unwirtschaftliche und schlechte Lösung finden. Jemand anderes ist kreativ und findet die Lösung nach einer Stunde. Wie soll man das nach Kriterien wie Aufwand bewerten? Alte Weisheit: Wer billig plant, baut teuer. (und: Wer billig baut, betreibt teuer.)
- weniger wichtig
– Wenn der Leistungsanspruch in vollem Umfang abgerechnet werden kann, handelt es sich meistens um öffentliche Bauträger.
- unwichtig
– Was muss sich der Staat einmischen, wenn private Investoren etwas errichten wollen, bei dem etwas mehr oder weniger Bautechnik vorkommt. Wenn der Staat gerne eine Abrechnungsordnung hätte, dann kann er doch für seinen Verträge eine Ordnung aufstellen. Warum soll für den übrigen Rest der Vertragsparteien nicht Vertragsfreiheit gelten?
Hintergrund
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI gilt für alle Personen, die im Inland für inländische Projekte tätig sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung, was durch das Wort „…leistungen“ klargestellt wird.
Die seit Juli 2013 gültige HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt.
Die HOAI ist ein verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können. Die HOAI gilt lediglich dann nicht, wenn Planungsleistungen durch Unternehmen erbracht werden, die regelmäßig Bauleistungen erbringen (z. B. durch Generalunternehmer im Zuge einer umfassenden Bauleistung).
Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Die HOAI ist durch die nationalen Gerichte bestätigt. Strittig ist derzeit, inwieweit die HOAI sich mit dem freien Wettbewerb in Europa vereinbaren lässt.
Wir danken allen Einsendern für Ihre Kommentare.
Artikelnummer: cci39858
© cci Dialog GmbH
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.
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