Vorab lesen: Revolution im Baurecht

Die nächste Ausgabe von cci Zeitung, 12/2017, die am 20. Oktober erscheint, beschäftigt sich mit Änderungen im Bauvertragsrecht. Für Fachplaner wichtige Neuerungen betreffen „Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen“. Lesen Sie den Beitrag „2018 gibt es eine Revolution im Baurecht“ bereits heute.

Für Planer und Bauherren: Wichtige Änderungen im Bauvertragsrecht sind für 2018 vorgesehen (Abb. © M.Schuppich/Fotolia.com) § 650p BGB schreibt vor: „Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er legt dem Besteller die Planungsgrundlage zusammen mit einer Kosteneinschätzung für das Vorhaben zur Zustimmung vor.“

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Artikelnummer: cci55274

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