Förderung regenerativer Wärme: Programm wird umgestellt

Antragsteller des Marktanreizprogramms zum Heizen mit regenerativen Energien (MAP) erhalten auch dann eine Förderung, wenn die in diesem Jahr beantragte Anlage erst 2018 in Betrieb geht.

(Quelle: BSW Solar, BDH, Stand 1/2017)
Gebäudebesitzer, die noch in diesem Jahr eine regenerative Heizung beauftragen, können bis zu neun Monate nach der Inbetriebnahme (also max. bis Ende September 2018) eine Basisförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, soweit die technischen Anforderungen erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn die Anlage erst 2018 in Betrieb genommen wird.

Die Übergangsregelung ist notwendig, da zum 1. Januar 2018 die Antragsverfahren im MAP vereinheitlicht werden. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar beauftragt werden, wurde die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung abgeschafft. Dann gilt das zweistufige Antragsverfahren. Für diese Projekte muss zwingend vor der Beauftragung der Antrag beim BAFA eingereicht werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Basis- oder eine Innovationsförderung handelt.

Ein Erklärformular ist auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich (hier), das zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss. An den Fördersätzen und den technischen Anforderungen des MAP ändert sich nichts.

Artikelnummer: cci55307

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