EnEV: Neue Heizung – ja oder nein?

Brauche ich eine neue Heizung? Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 beschäftigt diese Frage viele Hausbesitzer.

Ein wesentlicher Punkt der EnEV: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen seit dem 1. Januar nicht mehr betrieben und müssen ausgetauscht werden. Aber es gibt auch jede Menge Ausnahmen. Die Thermondo GmbH hat eine Übersichtsgrafik erstellt, die keine Fragen offen lässt:


(Abb. Thermondo)

Übrigens:
Wer eine Pelletheizung oder einen Scheitholzofen hat, ist zwar nicht von der EnEV betroffen, dafür von der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Hier gelten seit dem 1. Januar neue Emmissionsgrenzwerte sowohl für bestehende Pelletkessel als auch für Neuzuerrichtende. Kessel von vor 1975 (seit 1. 1.2015) bzw. vor 1985 (ab 1. 1. 2018) müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Artikelnummer: cci34891

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