In einem Interview mit Melita Tuschinski (Herausgeberin von enev-online.de) erläutert Ministerialrat Peter Rathert die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Peter Rathert (Abb. cci Dialog GmbH) Aus dem Interview einige wichtige Aussagen von Peter Rathert, Leiter des Referats „Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen“ im Bundesbauministerium:
Die Bundesregierung muss die EnEV im Jahr 2016 erneut weiterentwickeln und gemäß der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in der nächsten Fassung besonders den Niedrigstenergie-Gebäudestandard einführen. Dieser wird dann verbindlich 2019 für öffentliche Gebäude und 2021 für private und gewerbliche Gebäude. Für entsprechende Kennwerte zur Deklaration solcher Niedrigstenergiegebäude läuft derzeit noch ein Forschungsvorhaben.
Auch zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) laufen Forschungsarbeiten mit dem Ziel, das EEWärmeG künftig mit den Anforderungen der EnEV zumindest besser abzugleichen. Die Forscher prüfen, inwieweit sich die beiden Regelwerke überschneiden und welche Möglichkeiten bestehen, um sie zu vereinfachen, gegebenenfalls auch zusammenzuführen.
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Artikelnummer: cci35330
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