Was kann einem Fachplaner oder einem Kälte-Klima-Fachbetrieb drohen und passieren, wenn er einem Betreiber vor ein bis zwei Jahren eine Kälteanlage empfohlen hat, die aber bereits nach wenigen Jahren zum Beispiel aufgrund von Kältemittelmengel nun gar nicht mehr oder nicht mehr ordnungsgemäß betrieben werden kann?
(Abb. © Rafa Irusta/Fotolia.com) Mit dieser spannenden Frage hat sich RA Matthias Alpers, Justiziar des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), im Beitrag „Gewährleistung und Phase-Down” in der aktuellen VDKF Information /1/ beschäftigt. Auf Seite 2 lesen Sie eine von der Redaktion erstellte Zusammenfassung dieses Beitrags – und dieses Thema hat eine immense Brisanz für LüKK-Fachbetriebe!
Artikelnummer: cci55108
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Zum Thema Wartungsverbot eine kleine Anmerkung.
Es ist nicht richtig, dass Anlagen ab einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent und einem Kältemittel mit einem GWP von größer 2500 (z.B. R404A) gefüllt sind, ab 1.1.2020 nicht mehr gewartet werden dürfen.
Richtig ist, dass keine „Frischware“ mehr zur Wartung oder Instandhaltung verwendet werden darf.
Recycelte Gase aus einer bestehenden Kälteanlage, die zurück gewonnen wurden, dürfen bis 31.12.2029 durch das Unternehmen, welches die Rückgewinnung durchgeführt hat, bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten verwendet werden. Gleiches gilt für das Unternehmen (der Kunde) das die Rückgewinnung beauftragt hat.
Wolfgang Zaremski
VDKF Präsident
Hallo zusammen,
was aber im Beitrag fehlt, ist auch dass es ein Wartungsverbot für Anlagen mit R404 ab 2020 gibt. Dies hängt von der Füllmenge der Anlage ab.