In der heutigen Frage eines Lesers geht es um die Sinnfälligkeit einer Kombination aus einer Wärmerückgewinnung und einer Wärmepumpe zur Umluftentfeuchtung in einem zentralen RLT-Gerät für Schwimmbäder.
Die Frage des Lesers lautet:
„Die Umluftentfeuchtung mittels Wärmepumpen im RLT-Gerät gilt für Schwimmbäder als äußerst energieeffizienz und wird daher von fast jedem Hersteller angeboten. Problematisch dabei ist aber die Beimischung der 10 bis 17 °C warmen Fortluft in die -10 °C kalte, ins RLT-Gerät angesaugte Außenluft, die aus hygienischen Gründen einen Anteil von mindestens 30 % am Zuluftvolumenstrom haben muss. Durch diese Beimischung wird die Temperaturdifferenz am Plattenwärmeübertrager jedoch halbiert und damit die gesetzlich geforderte Effizienz der Wärmerückgewinnung nicht eingehalten. Die Hersteller berechnen diese Temperaturdifferenz-Zerstörung aber nicht in die WRG mit ein, nach Norm müssten sie es jedoch tun. Die Umluftentfeuchtungsanlagen brauchen im Winter daher weit mehr Energie als Anlagen ohne Wärmepumpen, die vor 20 Jahren verbaut wurden. Allerdings sind sie im Sommer sparsamer, daher ein falscher Eindruck.
Gibt es dazu Fachbeiträge oder Statements von Fachleuten, die Simulationszahlen für diese Anlagenkonfigurationen miteinander vergleichen?“
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Artikelnummer: cci44183
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne antworten wir auf die Frage Ihres Lesers:
Die Unterschiede der beiden erwähnten Anlagenstrategien für Schwimmbäder sind in einem Fachartikel aus dem Jahr 2008 ausführlich beschrieben. Demnach überwiegen, bei nur unwesentlichen physiologischen Unterschieden, die energetischen Vorteile bei einer Gerätekonzeption ohne zusätzliche Wärmepumpe eindeutig. Neben den geringeren Investitionskosten liegt das Haupteinsparpotential solcher Systeme vor allem in der möglichen Absenkung des Volumenstroms im Winter. Während der Außenluftvolumenstrom bei einer Außenluftfeuchte von 9 g/kg exakt der Nennluftmenge entspricht, kann mit sinkender absoluten Feuchte der Außenluft, was in über 90% der jährlichen Betriebszeit der Fall ist, der Zuluftvolumenstrom energetisch vorteilhaft adäquat reduziert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Gerätekonzeptionen ermöglichen Anlagen mit integrierter Wärmepumpe eine solche Strategie nicht so ohne weiteres. I.d.R schalten diese Systeme periodisch zwischen Umluftentfeuchtung und Außenluftbetrieb um, während der Zuluftvolumenstrom konstant bleibt. Außerdem ist demnach die Kälteanlage auch im Winter im Einsatz. Im Sommerbetrieb (x > 9g/kg) werden beide Anlagensysteme mit derselben Luftmenge = Nennluftmenge betrieben. Anlagen mit Wärmepumpe speisen zwar die Heizenergie augenscheinlich vorteilhaft über einen Kondensator ein. Da aber gleichzeitig der zusätzliche Energiebedarf des Kompressors anfällt, können auch die Betriebskosten beider Systeme im Sommer nicht nennenswert unterschiedlich sein. Die gesetzlichen Forderungen nach der EnEV nach der EU 1253/2014 für die Wärmerückgewinnung beziehen sich ausschließlich auf eine geforderte Rückwärmzahl und nicht etwa auf die Leistungsausbeute aus der Wärmerückgewinnung. Demnach wäre eine etwaige Mischung vor dem Eintritt in den Plattenwärmeübertrager, wie in der Frage des Lesers beschrieben, gesetzlich prinzipiell zulässig und unter Umstanden auch energetisch sinnvoll, da eine Mischkammer hinsichtlich ihrer Enthalpieeffizienz mit einer Wärmerückgewinnung mit einer Rückwärmzahl von 100% gleichzusetzen wäre. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Christian Backes
Produktleitung Prokurist
HOWATHERM Klimatechnik GmbH