Vergaberecht 2016: Die eVergabe kommt

Die neuen Vergaberichtlinien der EU sind in Kraft und müssen bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden.

(Abb. © BillionPhotos.com/Fotolia.com) Mit der Umsetzung kommt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Pflicht, alle Beschaffungsvorgänge künftig komplett elektronisch durchzuführen. Ausnahmen gibt es nur in wenigen eng begrenzten Fällen. Damit steht das Vergabewesen in Deutschland vor einem Paradigmenwechsel. Die papiergebundene Ausschreibung wird abgeschafft und sämtliche Kommunikation mit den Bietern muss elektronisch erfolgen. Vergabeunterlagen werden nicht mehr gedruckt und versandt, sondern als Download zur Verfügung gestellt. Bieterinformationen während des Verfahrens werden nicht mehr gefaxt, sondern auf einer Plattform veröffentlicht. Schließlich müssen auch die Angebote der Bieter künftig elektronisch eingereicht werden. Durch die eVergabe sollen Beschaffungsvorgänge effizienter und wirtschaftlicher gestaltet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Referat Z14 – IT-gestütztes Beschaffungswesen, Bonn (hier).

Artikelnummer: cci34956

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