Hohes Risiko bei Baurechtsstreitigkeiten für Bauherren

  • Hohes Risiko bei Baurechtsstreitigkeiten für Bauherren
  • Direktlink zur Untersuchung

Durchschnittlich 26.000 € beträgt der Streitwert bei Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern, Generalunternehmern und Baufirmen.

(Abb. © tribalium81/Fotolia.com) Das ist ein Ergebnis der Untersuchung baurechtlicher Mandate des Bauherren-Schutzbunds (BSB), Berlin, und des Instituts für Bauforschung (IfB), Hannover. Insgesamt wurden 1.344 abgeschlossene baurechtliche Mandate mit Verbrauchern aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet.
Die durchschnittlichen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten liegen bei 1.300 €, die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten bei 5.700 €. Für eine Gutachtenerstellung muss mit 3.800 € gerechnet werden. Für ein selbständiges Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) sind 9.300 € zu veranschlagen. In 42 % der Fälle kam es zu Streitigkeiten mit Bauträgern. In 30 % der Fälle waren Generalunternehmer, also Unternehmer, die als Vertragspartner des Bauherrn einen Teil der Bauleistung selbst erbringen und einen Teil an Nachunternehmer vergeben, sowie Generalübernehmer, also Vertragspartner, die alle Bauleistungen an Nachunternehmer vergeben und selbst nur das Bauvorhaben koordinieren, die Streitgegner. In 18 % der Fälle kam es zu Streitigkeiten mit Architekten.

„In den letzten Jahren haben die Streitigkeiten mit Bauträgern und Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern deutlich zugenommen. Hier spiegelt sich die Marktsituation wider. Mehr und mehr private Bauherren erwerben ihr Eigenheim von einem Bauträger. Dieser bietet nämlich gleich ein Grundstück mit an. Neben den Verfahrenskosten kommt noch der Faktor Zeit hinzu, da Baurechtsstreitigkeiten in der Regel sehr lange dauern“, so BSB-Geschäftsführer Florian Becker. „Die Studienergebnisse sind auch ein Beleg für die derzeit unzureichende Rechtslage für private Bauherren. Deshalb begrüßt der BSB den Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherbauvertragsrecht.“ Bauherren wird empfohlen, vor Vertragsabschluss den Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung von Fachleuten prüfen zu lassen. Nur so könne eine fundierte Risikoabwägung erfolgen.

Die Untersuchung ist auf der BSB-Website veröffentlicht. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink zur Untersuchung auf Seite 2.

Artikelnummer: cci44209

Schreibe einen Kommentar

E-Paper